Beschwerde über ihre Mitarbeiterin der Kundenbetreuung und erneute Bitte um Klärung meines Anliegens

  • 26 Feb 2020
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Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Kunden Nummer lautet 84880499.
Auf Grund einer Rechnungsmahnung und diesbezüglichen Klärung habe ich Ihre Kundenbetreuung heute kontaktiert,
Die bei Ihnen bestellte Ware wurde bis auf eine rote Jacke (Gr. XL) der Firma Marikoo komplett zurückgesendet. Die Ware wurde am 16.01.2020 bezahlt. Sie hat die Kontobelegnummer 232703.

Auf Grund der angeblich offenen Posten kontaktierte ich ihre Kundenbetreuung. Dieser Kontakt ist ein Paradebeispiel eines negativen Gesprächsverhaltens seitens des Kundenbetreuers bei dem gewünschten Klärungsbedarf eines Kunden.
Aus zwei Gründen erhalten sie nunmehr meine Beschwerde:
1) Beschwerde zu ihrer Mitarbeiterin Frau ******.
Ihre Mitarbeiterin Frau ****** war in ihrer Art äußerst unfreundlich und arrogant. Ein Gespräch auf Augenhöhe war dies in keinster Weise.
Eine Lösung meines Anliegens ließ sich leider nicht herbeiführen. Da mir lediglich mitgeteilt wurde, dass ich einen Rücksendebeleg einreichen muss. Da ich davon ausging, dass die Ware bei Ihnen eingebucht wurde, habe ich den Beleg nicht behalten.

Ursprünglich hatte ich mit ihrem Mitarbeiter Herrn Klein Kontakt. Dieser war äußerst zuvorkommen. Er habt mich jedoch an Frau ****** verbunden. Da ich davon ausging, dass meine Daten entsprechend weitergegeben wurden, ging ich davon aus, dass sie Frau ****** vorlagen. Schon bei der Begrüßung versuchte mich ihre Mitarbeiterin zu maßregeln, indem sie mir vorwarf, dass ich ihren Namen wüsste und sie meinen nicht. Ich hätte ihren ja schließlich schon 2 mal gesagt und meinen nicht genannt (Ich habe sie lediglich 1 mal mit Namen angesprochen). Bei meiner Anmerkung, dass der Kollege mich an sie verbunden hat und ich davon ausgehe, dass ihr meine Daten vorliegen, erhielt ich die nächste Belehrung, dass ich meine Daten erneut mitteilen muss, auf Grund der neuen Datenschutzbestimmungen. Diese seien mir doch sicherlich bekannt sind - da sie seit 2 Jahren existieren. Darauf erhielt sie eine ironische Antwort meinerseits.
Bei der Klärung meines Anliegen zur Mahnung wurde ich belehrt, dass es ihr "mit mir Spaß macht, wenn ich meine Klärung anhand des Kontoauszuges machen möchte und keine Rechnung dafür nutze." Nachdem ich ihr mitteilte. dass ich keinen Zugriff auf die Rechnung habe, da ich unterwegs bin. Daraufhin bemühte sie sich, die Position, die von mir bezahlt wurde zu finden. Im barschen Ton teilte sie mit, dass hier die Position des Versands nicht bezahlt wurde. Auf meiner Mahnung ist keine Position über die Versandgebühr aufgeführt. Meines Wissens, habe ich auf Grund einer Aktion versandkostenfrei bestellt. Jedoch verneinte ihre Mitarbeiterin dies. Warum befindet sich dann die Position nicht auf der Mahnung? Es gibt eine Position Mahngebühr.
Als ich nachfragte, ob sie wüsste, ob man bei der Post einen Beleg anfordern kann, dass sie das nicht weiß.
Nach der frostigen Mitteilung ihrer Mitarbeiterin, dass ohne Rücksendebeleg zu zahlen ist, beendet sie unfreundlich das Telefonat. Allerdings legte sie nicht auf. Nach ca. 5 weiteren Minuten in der Leitung, habe ich aufgelegt.

2) Die Klärung meines Anliegens ist offen.
Wie ist der Nachweis der Rücksendung ohne Retourenbeleg zu erbringen?
Woher stammen die angeblich nicht bezahlten Versandkosten, die jedoch nicht auf der Mahnungsrechnung enthalten sind, aber von Frau ****** eingefordert werden?

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

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26-02-2020 um 17:50 Uhr

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