Parship verlangt nicht gerechtfertigte hohe Beträge bei Inanspruchnahme des Widerrufrechts

  • Beantwortet
  • 10 Mär 2018
  • #2662
  • 1.101
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Ich habe mich bei Parship angemeldet, recht schnell fest gestellt, dass es nicht das Richtige für mich ist und den Vertrag nach wenigen Tagen fristgerecht widerrufen.

Auf meinen Widerruf erhielt ich folgende Antwort:

Ich bedaure Ihre Entscheidung, Parship nicht länger nutzen zu wollen. Ihren Widerruf habe ich erhalten und wirksam eingetragen.
Im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft garantieren wir Ihnen eine bestimmte Anzahl an Kontakten. Diese Kontakte sind gemäß der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung und den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten.

Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:
Ihr Produktpreis: 366,45 EUR (ohne eventuelle Aufschläge für Teilzahlungen)
Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12
Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7
Davon zustande gekommene Kontakte: 4
Wertersatz: 209,40 EUR
Verbleibende Forderung: 209,40 EUR

Als zustande gekommener Kontakt, gelten alle Mitglieder denen man eine Nachricht geschickt hat.

Um es auf den Punkt zu bringen: ich hab den Großteil eines Jahresabos zahlen müssen, obwohl ich rechtzeitig widerrufen habe und gerade mal mit vier Mitgliedern Kontakt aufgenommen habe.
Auf eine Verweigerung der Zahlung wurde ich mit dem Inkassobüro konfrontiert (zu zahlender Betrag zzgl. Kosten Inkassobüro: 267,17)

Ich denke, dass es eine ungerechtfertigte und unglaublich dreiste Forderung ist ist ersichtlich und muss nicht weiter begründet werden.

Schlussendlich kann man anhand dessen gut auf die Werte rück schließen, die bei dieser Partnervermittlung im Vordergrund stehen. Das Wohl des Kunden, Fairness und Menschlichkeit mit Sicherheit nicht, vielmehr Geldgier und Abzocke. Und sollte nicht vor allem einem Portal, bei dem so viel Gefühl im Spiel ist, etwas mehr am Wohl des Menschen liegen?

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10-03-2018 um 22:09 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an PARSHIP weitergeleitet. Mehr erfahren.

14-03-2018 um 13:12 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 12.03.2018 in vorbezeichneter Angelegenheit.

Wenn eine Premium-Mitgliedschaft bestellt wird, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der Gesetzgeber (§ 357 Abs. 8 BGB) sieht im Falle eines Widerrufs die Möglichkeit eines sogenannten Wertersatzes vor. In Bezug auf Parship und den Erwerb einer Premium-Mitgliedschaft bedeutet das konkret:
Bei der Berechnung des Wertersatzes legt Parship den vereinbarten Gesamtpreis für die Premium-Mitgliedschaft zu Grunde. Dieser Gesamtpreis basiert auf folgenden Leistungen, die bereits ab dem ersten Tag der Premium-Mitgliedschaft bei Parship zur Verfügung stehen:

- Die kontaktierbaren Partnervorschläge ab Vertragsbeginn
- Die vollständige individuelle Analyse der Partnerschafts-Persönlichkeit, bereitgestellt als PDF und auf dem „Mein Profil" Bereich
- Der Zugriff auf alle freigegebenen Fotos
- Der Zugriff auf die vollständige Interessentenliste

Den Wertersatz für die in den Tagen bis zum Widerruf erbrachten Leistungen errechnet Parship auf Basis des Gesamtpreises für die Premium-Mitgliedschaft, multipliziert mit dem Verhältnis der realisierten Kontakte zu den von Parship garantierten Kontakten.

Als Kontakt werten wir nicht jede verschickte Nachricht.

Als Kontakt zählt jede gelesene Freitextnachricht auf eine verschickte Nachricht sowie eine erhaltene Nachricht, in dessen weiteren Verlauf mindestens zwei Freitextnachrichten mit einem anderen Mitglied ausgetauscht und gelesen werden. Als Nachricht zählt jede Kommunikation, z.B. Freitextnachricht, Lächeln, Spaßfragen, Fotofreigaben und Kompliment.

Auf den Wertersatz bei Widerruf weisen wir innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hin. Um maximale Transparenz zu gewährleisten, finden unsere Mitglieder während der Bestellung einer Premium-Mitgliedschaft auf der zweiten Bestellseite unter dem Punkt „Weitere Informationen zum Wertersatz" detaillierte Erläuterungen zur Berechnung des Wertersatzes.
Nach dem Widerruf verblieb eine offene Forderung in Höhe von 209,40 EUR. Aufgrund ausbleibender Zahlung mündete unser Mahnlauf in der Abgabe unserer Forderung an unseren Inkasso-Dienstleister.

Ich verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Jennifer Zimmermann
Ihr Parship Kundenservice

24-05-2018 um 19:40 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

eine erneute Auflistung der Vertragsbedingungen ändert nichts an der Tatsache dass es eine reine Abzocke ist. Nicht umsonst klagen so viele vor Gericht, aber das wissen Sie schlussendlich am besten.

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