Anmeldung von Ansprüchen gemäß Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004

  • Ungelöst
  • 02 Aug 2023
  • #523712
  • 88
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte von Ihrer Gesellschaft eine bestätigte Buchung für folgenden Flug:

Weitere Fluggäste: Isabelle ******, Enna ******, Hubert Spillmann, Waltraud Spillmann, Tom Spillmann

Ich wurde von den genannten Mitreisenden ermächtigt, Ansprüche geltend zu machen. Auf Verlangen kann eine Abtretung der Ansprüche nachgewiesen werden.

Das Endziel wurde mit einer Verspätung von mehr als 9 Stunden erreicht.

Daher stehen mir folgende Ansprüche zu:

Die Flugentfernung betrug mehr als 1.500 km. Der Ausgleichsanspruch beträgt 400 € pro Passagier (gem. Art. 7 Abs. 1 b).

Des Weiteren sind Verpflegungskosten in Höhe von 18,25 € aufgelaufen, da die Gutscheine zur Verpflegung erst nach 7:00 Uhr ausgegeben worden sind, siehe Belege in der Anlage.

Eine rechtzeitige Unterrichtung von der Verspätung in Sinn der Art. 5 Abs. 1 c fand nicht statt!

Auch lagen keine außergewöhnlichen Umstände im Sinn der Art. 5 Abs. 3 vor. Sollten Sie der Meinung sein, dass außergewöhnliche Umstände vorgelegen hätten, bitte ich um Übersendung aussagekräftiger Nachweise innerhalb der unten genannten Frist, die eine eigene Beurteilung meinerseits ermöglichen.

Ich darf Sie daher auffordern, den Gesamtbetrag in Höhe von mindestens 2.418,25 € binnen einer Frist von einer Woche bis spätestens 09.08.2023 auf mein Bankkonto zur Anweisung zu bringen.

Die Erstattung in Form eines Gutscheins lehne ich ab.

Sollte der Betrag nicht binnen gesetzter Frist eingegangen sein, behalte ich mir die gerichtliche Geltendmachung vor.

Mit freundlichen Grüßen


****** ******

Wilhelm-Tent-Str. 12
53913 Swisttal
Tel.: 0 22 26 / 8 98 87 00
Mobil: 01 78 / 8 28 50 80
E-Mail: ******@t-online.de

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02-08-2023 um 10:01 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Pegasus Airlines weitergeleitet. Mehr erfahren.

08-08-2023 um 18:23 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte geben Sie mir zeitnah eine Rückinfo, wann und wie die Reklamation bearbeitet wird.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

24-08-2023 um 07:51 Uhr


Problem ungelöst

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NEIN

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