Überprüfbare Rechnungslegung? Fehlanzeige!

  • Behoben
  • 12 Jan 2020
  • #18711
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Moin! Moin! Geehrter Herr B. XXXXXXXX!
Bestätige den Erhalt – nochmaligen Erhalt beider vorbenannten Rechnungen.
Beabsichtigt war Kopien der Original-Rg. Zu erhalten! Verweise vollinhaltlich, gleichzeitig bezugnehmend auf die Ihnen zugegangen email vom 07. JAN 2020!
Ihre Rechnungen werden weder dem Grund nach, noch der Höhe akzeptiert!
Ihre Rg. bezieht sich nur auf Zuzahlung!
Wenn Ihre Rechnung „quer“ gelesen wird, Ergebnis:
*Gesetz §32 SGB „müssen“? .... kann - muß nicht!
*VO - Dr. Dr. M. XXXXXX ......... Keine Kenntnis!
*„erlauben“ …........................ Wer hat Erlaubnis erteilt? Dr. Dr. M. XXXXX ? Wäre dann der Auftraggeber?
*Hier in Deutschland ist es so: „Wer die Musik bestellt, bezahlt diese auch, oder ?“
Zumindestens erlangt man Kenntnis vom Konzert! Fehlanzeige!
*Zuzahlung?? für Hxxxxxxxxx …..... Bin stets in dem Wissen gelassen worden, daß der Ex-Betreuer mit der Krankenkasse die Sache regelt, geregelt hat, es ergab sich kein Anlass die Arbeitsweisen des Ex Betreuers diesbezüglich in Zweifel zu ziehen! Treu und Glauben!
*Ihre Rechnungbeträge …................. setzen sich zusammen ( dubiose Zahlen) aus ….??
*Frist ….................................. unangemessen, weil Übergabe und Kenntnis der Rechnungen
2 Tage vor Ultimo, bzw. Frist ohne Verschulden „meinerseits“ überschritten!

Lese und verstehe Ihre Rechnungen ( Empfohlen: Lese Sie § 14 Abs. 6 UStG u.a. 125 u. 125b Abs. 2 ) soooooo:
*Dr. Dr. erteilt Auftrag für Person H. XXXXXX Dienstleistungen durch Fa. Phyisio auszuführen?
Wenn Zuzahlung anstehen, bedürfen die einer Begründung! Ihr Hinweis auf
§§ 32 SGB V ist unbegründet, ( Welcher Absatz gilt für Ihre Rechnung??? ) weil Sie sich auf keinen für Ihre Rechnungslegung bestimmten Absatz beziehen! Sollten Sie der Ansicht sein, §§ 32 SGB V Abs. 2 61 Satz 3 als Grundlage Ihrer Rechnungslegung zu begründen, haben Sie dieses zu auf Ihrer Rechnung zu erläutern und auszuweisen!

Merke: Erhebe Anspruch auf eine detaillierte, nachvollziehbare, substantiierte, prüfbare Rechnung!
Ihre schriftliche Ausführung und Übermittlung!
Danke
Freundliche Grüße
HER XXXXXXXX

PS. Nur zur Kenntnis! Ex-Betreuer Wxxxxx hat ein Strafverfahren wegen Verdacht der Unterschlagung, Untreue Täuschung und des Betruges- Staatsanwaltschaft Lübeck
(wird bereits bearbeitet ) – erhalten!

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12-01-2020 um 15:39 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Physiotherapie Lohmühle weitergeleitet. Mehr erfahren.

12-01-2020 um 19:41 Uhr


Sehr geehrter Herr Her - Bert,

Ihre Vorgehensweise ist nicht nach zu vollziehen. Ihre vorherigen E-Mails wurden innerhalb von wenigen Stunden beantwortet. Des weiteren haben Sie einen zeitnahen Termin für ein persönliches Gespräch um Ihr Anliegen zu klären. Sogar telefonisch hat man versucht Ihr Anliegen zu klären. Ihre Forderung wird in einem persönlichen Gespräch am 13.01.2020 geklärt!!!

13-01-2020 um 19:41 Uhr


Liebwerter Herr St......... 13. JAN 2020
Zunächst danke für Ihre Er/Klärungen! Erinnerlich wurden Sie schon in der Vergangenheit auf Ihre nicht substantiierte, gestellte Rechnungslegung hingewiesen! Sie bemerken richtig, daß ihre Mitarbeiter „versucht“ versucht hatten, das entstandene Anliegen: „Mängelenthalt Ihrer Rechnungen“- zu beantworten! Sie hatten erkannt und bemerkten dazu, daß im neuen Jahr alles anders werden sollte? Welches Sie im persönlichen Gespräch mitteilten, hätten Ihre Mitarbeiter zu Beginn der wichtigen gestellten Fragen ausführen können! Es wäre dann die Mitwirkung von „reklamation24“ ( eine sehr hervorragende Unternehmung!!! ) nicht beansprucht worden! Richtig hinsichtlich der Beantwortungen von emails, nur bezogen auf die Sache ist „dicht daneben ist auch vorbei“! Eindruckerweckend haben Sie Erkenntnis gewonnen, daß „Mängel“ Ihrer Kundschaft so „ brisant“ sind, daß diese vorgetragenen Anliegen eine - der unverzüglichen Behandlungen bedürfen!
Man lernt doch nie aus, oder? Halte die entstande Sachsituation für abgeschlossen! Danke für Ihre Aufmerksamkeit !

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

14-01-2020 um 15:16 Uhr


Problem behoben

4 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Oberstes Gebot für eine gut funktionierende Unternehmung: Bekannt gewordenen Mängel sind möglichst s o f o r t im Keim zu ersticken. Die möglichen Folgen haben vorgenannte Reklamationen ergeben! Bei rechtzeitiger Reaktion wären die evtl. Folgen gar nicht erst in Erscheinung getreten!
Gut merken!

4
Physiotherapie Lohmühle
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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