Vertragswiderruf wird ignoriert

  • 10 Mär 2018
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Wir haben im Oktober 2016 bei Primastrom einen Fernabsatzvertrag über einen Vollanschluß-Tarif"Green Star M" abgeschlossen. Dieser Vertrag beinhaltet als festen Bestandteil einen DSL-Router eine sogenannte nicht näher bezeichnete Fritz-Box als Leihgerät. Ohne diese Fritz-Box ist der Vertrag laut eigener Aussage von Primastrom nicht nutzbar. Diese Fritz-Box stellt eine DSL-Hardware dar. Das Wort "ware" bedeutet ins Deutsche übersetzt Ware.
Am 08.11.2016 erhielten wir die Auftragsbestätigung von Primastrom mit Widerrufsbelehrung. In dieser Widerrufsbelehrung stand wortwörtlich geschrieben: ....wenn der Vertrag die Lieferung von Waren beinhaltet, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder e in von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
Unser Vertrag beinhaltet eine DSL-Hardware nämlich die besagte Fritz-Box. Somit war für mich klar das ich den Vertrag jederzeit widerrufen kann solange ich diese Hardware nicht in Besitz genommen habe.
Das Gesetz schreibt dem Unternehmer vor, das er dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen muss. Somit stelle ich mir die Frage, warum er den oben genannten Passus in seine Widerrufsbelehrung zu meinem Vertrag schreibt, wenn dieser nicht für mich gilt.
Wir haben unseren Vertrag am 02.01.2018 fristgerecht per Einschreiben widerrufen. Der Vertrag hatte zu diesem Zeitpunkt weder begonnen noch haben wir die besagte Fritz-Box in Besitz genommen. Wir haben Primastrom auch deutlich mitgeteilt das wir, sollten sie uns dennoch eine Fritz-Box übersenden, deren Annahme verweigern werden.
Primastrom akzeptierte diesen Vertragswiderruf nicht und behauptet die Widerrufsfrist wäre bereits am 30.11.2016 abgelaufen. Diese Behauptung passt nicht zu der uns übersandten Widerrufsbelehrung und ist nicht mit § 356 Abs 2 BGB vereinbar. Dort steht ganz klar:
"Die Widerrufsfrist beträgt einheitlich 14 Tage und beginnt frühestens, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, im Fernabsatz laut § 356 Abs. 2 BGB jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger." Unser Vertrag ist ein Fernabsatzvertrag - Primastrom schließt alle Verträge per Fernabsatz ab.
Primastrom will uns diesen Vertrag nun mit aller Gewalt aufzwängen. Primastrom hat uns trotz unseres Vertragswiderrufs eine Fritz-Box zugesandt deren Annahme wir jedoch verweigerten. Wir haben sie also nicht in Besitz genommen. Des weiteren hat Primastrom unseren bestehenden Vertrag bei Vodafone widerrechtlich gekündigt und die Nummernportierung beantragt.
Seid 20.02.2018 haben wir nun weder Festnetz noch Internet zur Verfügung. Primastrom hat durch dieses Widerrechtliche handeln einen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Aufgrund den fehlenden Internetanschlusses ist unser Heimnetzwerk komplett ausgefallen. Von uns kostenpflichtig gebuchte Angebote wie Sky und Amazon Prime sind nicht mehr nutzbar. Unser Google Home welches verschiedene Geräte steuerte ist ausgefallen.
Laut BGH Urteil (BGH, 24.01.2013, Az.: III ZR 98/1) stellt ein Internetzugang ein Grundbedürfnis dar. Primastrom hat somit uns gegenüber eine Rechtsgutsverletzung begangen und ist uns zum Schadensersetz verpflichtet.
Primastrom hat uns bis heute keinen verbindlichen Freischalttermin für unseren Anschluss mitgeteilt. Auch hätten wir bei Vertragsabschluss alle notwendigen Zugangsdaten und Anschlussinformationen in Textform, unaufgefordert und kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen müssen ( §41b Abs. 1 Satz 3 TKG ). Ohne Zugangsdaten ist eine Internetnutung nicht möglich.
Primastrom ignoriert seit 6 Wochen sämtlichen Schriftverkehr unsererseits, dafür haben wir am 05.03.2018 von Primastrom nun eine Rechnung über 49,90 EUR erhalten.
Primastrom will diesen Betrag am 12.03.2018 per Lastschrift von unserem Konto abbuchen, obwohl wir mit unserem Vertragswiderruf vom 02.01.2018 auch das Primastrom erteilte SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) entzogen haben. Primastrom will also ohne gültiges SEPA-Mandat Geldbeträge einziehen. Sollte Primastrom dieses in die Tat umsetzen könnte dieses einen Straftatbestand darstellen und wird von uns zur Anzeige gebracht.
Im übrigen stellt uns Primastrom Leistungen in Rechnung die wir aufgrund oben bereits genannter Versäumnisse gar nicht nutzen können.
Primastrom will sich nun von uns noch seine begangene Rechtgutsverletzung bezahlen lassen. ich frage mich was ist das für ein Unternehmen.
Ich schreibe dieses alles hier nun öffentlich, weil Primastrom auf keine meiner Schreiben regiert hat.
Sollte Primastrom unseren Vertrag jetzt infolge unseres Widerspruches rückabwickeln und unsere Telefonnummern zur Rückportierung frei geben werden wir von Schadensersatzansprüchen gegen Primastrom absehen.
Dieses wollen wir schriftlich zugesagt bekommen.

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10-03-2018 um 19:28 Uhr

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