Beschwerde zum Fall mit der Referenznummer EBE 1805024819

  • Ungelöst
  • 10 Nov 2021
  • #312095
  • 222
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Sehr geehrte Damen und Herren,
im folgenden möchte ich eine Beschwerde über die Fahrausweiskontrolle vom 9.11.21 um 22:49 (siehe Referenznummer) äußern bzw. die Handhabung der Kontrolle von 4-er-Karten sowie den Service der genannten Mitarbeiterin und ihrer Kollegin zur Beschwerde bringen.
Wie an Hand der angehängten Fotos meines Fahrausweises nachvollzogen werden kann, habe ich versehentlich in Eile bei der 2. (!) Fahrt meines 4-er Tickets auf der falschen Seite gestempelt. Da beide Daten klar lesbar sind und die Karte nicht überstempelt ist, liegt hier kein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen vor.
Die Aussage der Kontrolleurin „Hätten Sie auf der anderen Seite gestempelt, so wäre alles in Ordnung“ und die darauf folgende Erhebung eines Bußgeldes / erhöhten Fahrpreises von 60€, sowie das Blockieren jeder Frage nach Erklärung, ist respektlos und massiv kundenunfreundlich. Eine - dem Bußgeldschreiben zu entnehmende - „Doppelentwertung“, die durch eine falsche Entwertung durch den Stempelautomaten -nicht durch vorsätzliche Täuschung - überhaupt geschehen kann, ist nicht das Problem des Kunden. Sollte dies geschehen, so verstehe ich wenn man darauf hingewiesen wird, dass das Druckdatum des Tickets nicht überstempelt werden darf, doch dass dieser technische Mangel dem Kunden ÄQUIVALENT zu einem Fahren ganz ohne Fahrausweis zur Last gelegt wird, ist unverschämt.
Ich bitte Sie in diesem Fall sowohl zu der Art und Weise der Ausweisprüferin als auch zur Fehleranfälligkeit der SACHGEMÄSSEN Entwertung eines gültigen 4-er Fahrscheins Stellung zu nehmen, sowie von der Forderung einer Strafe abzusehen, da keine unbezahlte Fahrt vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

15-12-2021 um 01:52 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

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Meine Reklamation ist offensichtlich nicht eingegangen, obwohl ich diese 10 Minuten nach dem Vorfall im Internet eingereicht habe. Die Mühe war also auch Vergebens. Ich werde mich nun an den Verbraucherschutz wenden.

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Rheinbahn
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