Schuhe nach drei Tagen kaputt

  • 18 Mär 2018
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Liebes Team von reklamation24,

nach meinen monatelangen aber vergeblichen Anstrengungen, meine Verbraucherechte als Käufer einer mangelhaften Ware geltend zu machen, wende ich mich nun an Sie.
Es handelt sich um den Kauf von einem Paar Kunstleder-Schuhe der Firma Rieker im Wert von 65,-€, bei denen bereits nach drei Tagen des Tragens das Obermaterial an den Schuhspitzen abplatzte. Mehrfache Reklamationsversuche beim Vertragshändler von Rieker, der Ladenkette P&P Schuhvertrieb GmbH (Chemnitz), bei den ich die Schuhe kaufte als auch bei Rieker selbst, brachten keinen Erfolg. Auch mit Hilfe der Verbraucherschutzzentrale Chemnitz konnte ich nichts erreichen. Die Begründung beider Unternehmen lautete, die Beschädigung sei auf einen falschen Gebrauch zurückzuführen.
Das will ich nicht akzeptieren, da dies eine bloße Schutzbehauptung darstellt. Beim sogenannten Obermaterial handelt es sich augenscheinlich um eine hauchdünn aufgesprühte Farbschicht, die sich bereits bei geringem Kontakt einfach ablöst.
Ich habe mehrfach, schließlich in schriftlicher Form, Nacherfüllung verlangt. Nach mehreren Einschreiben meinerseits bat man mich dann , meine Schuhe (auf eigene Kosten) einzuschicken, damit über eine Reklamation, nach Begutachtung vor Ort, entschieden werden konnte. Dem bin ich nachgekommen, obwohl mich der bis dahin stattgefundene Postverkehr bereits einiges Geld gekostet hatte... fast ein Paar neue Schuhe. Nach vier Wochen bekam ich erneut einen abschlägigen (!) Bescheid und sollte nun auch noch die Kosten für das Zurücksenden meiner Schuhe übernehmen. Ein wirklich übles Vorgehen!
Nun habe ich ein Paar Schuhe, die optisch soweit beschädigt sind, dass ich sie ich nicht tragen kann, für die ich aber einen Kaufpreis bezahlt habe, der mir diesen Gebrauch eigentlich garantierte.
Was soll ich weiter tun? Können Sie mir helfen? Wie gelangt man als Verbraucher/als Käufer an sein Recht? Wieso ist es für diese Unternehmen möglich, sich trotz gesetzlicher Regelungen, mit banalen Begründungen aus ihrer Pflicht zu befreien? Und der Kunde ist dieser völligen Willkür ausgesetzt...
Für eine Reaktion Ihrerseits und Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
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18-03-2018 um 21:19 Uhr

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