nicht angelieferte Möbel

  • 19 Jun 2023
  • #504731
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Sehr geehrte Damen und Herren,

am 14.6. kauften meine Frau und ich eine Gartengarintur bei Schaffrath Krefeld.
Beim Kauf versicherte uns die Verkäuferin, dass wegen des 48h Lieferservice die Möbel ab Freitag in Krefeld abholbereit seien.
Am Montag dem 19.06.2023 wollten wir die Möbel abholen, allerdings waren diese nicht vor Ort.
Die Warenausgabe gab an das die Möbel von der Verkäuferin nach Mönchengladbach geliefert worden seien.
Somit findet de facto ein Vertragsbruch seitens Ihres Unternehmens statt.
Meine Frau und ich haben zwei kleine Kinder deren Betreuung wir für die heutige Abholung organisieren mussten.
Des Weiteren bin ich seit Jahren Kunde Ihres Unternehmens und habe bereits tausende Euros bei Ihnen ausgegeben.
Ich bin mit dieser absolut inkompetenten Dienstleistung im höchsten Maße unzufrieden
und bin ungewiss ob ich noch weiterhin Kunde Ihres Unternehmens sein möchte.
Somit ist eine Entschädigung Ihrerseits mehr als angemessen.
Anbei Fotos der Rechnungen, in welcher der 48h Service explizit aufgeführt ist, womit der Bestand des Vetragbruches unterstrichen wird.
Die erste Rechnung ist auf den 14.06. datiert, die folgenden haben als Abholtermin den 21.06., da wir diese am 19.06. erneut erhalten haben.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
****** ******

p.s.
Aufzuführen das der postalische Weg 89% höhere Erfolgschancen hat und dafür 3,99 Euro zu verlangen ist eine bodenlose Unverschämtheit die ihres Gleichen sucht!

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19-06-2023 um 15:03 Uhr

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