Nicht erbrachte Leistungen

  • Ungelöst
  • 18 Apr 2023
  • #483775
  • 167
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Sehr geehrte Damen und Herren,

für den 10.04. bis zu dem 17.04.23 hatten wir eine Reise nach Fuerteventura in das R2 Romantic Fantasia Suite gebucht.

Buchungsnummer: 1102452

Am Anreisetag wurde uns der Aufenthalt in der Suite verweigert, aufgrund von Elektrizitätsproblemen. Uns wurde mitgeteilt, dass diese Störung innerhalb von 1-2 Tagen behoben sei.

Wir wurden in der ersten Nacht dann in einem R2 Hotel untergebracht, dass allerdings in keiner Weise den gebuchten Ansprüchen entsprach. Wir sollten für den Tresor 4.- € und für die Badetücher pro Person 17.-€ bezahlen.

Dies war allerdings noch das kleinste Übel. Wir wurden in ein Zimmer untergebracht das nur ein Bett aufweiste. Bei sofortiger Nachfrage an der Rezeption sagte man uns, dass nur diese Zimmer zur Verfügung stehen. Eine Suite bzw. ein Zimmer mit separaten Schlafzimmer kann nicht angeboten werden.

Nach einer Übernachtung in diesem Hotel, konnten wir nach Rückfrage in das ursprüngliche Hotel umziehen.

Die Unterkunft entsprach im vollsten Umfang unseren Erwartungen. Das Problem wiederum war, dass nur bei den Mahlzeiten ein Notbetrieb aufrecht erhalten wurde. Das Buffet wurde im Freien aufgebaut und die Speisen konnten auch nur im Freien verzehrt werden. Es wurden fast alle Speisen gegrillt und dann in Aluminiumbehältern den Gästen gereicht. (immer lauwarm oder kalt) Die erste vernünftige Mahlzeit gab es am Freitagabend. Ab diesem Zeitpunkt war auch wirklich alles sehr gut!

Allerdings mussten wir am Montag abreisen uns somit waren nur noch zwei Tage übrig um den Urlaub in der gebuchten Art und Weise zu genießen.

Aus diesem Anlass sehen wir uns gezwungen einen Mangel anzuzeigen! Ich vordere daher, einen finanziell angemessenen Preisnachlass, da die gebuchten Anforderungen nicht im vollen Umfang erbracht worden sind.
Ich bitte darum, mir innerhalb von 14.-Tagen ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, sehe ich mich leider gezwungen einen Rechtsanwalt einzuschalten, der unsere Interessen vertritt. Meine Rechtschutzversicherung bei der HUK-Coburg hat mir bereits die Deckung zugesagt.

Mit freundlichen Grüßen

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02-05-2023 um 19:17 Uhr


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