Auszahlung Gutscheine Santiano

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  • 19 Feb 2022
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Am 14.10.2020 habe ich 2 Veranstaltergutscheine aufgrund der Corona-Pandemie nach Art. 240 Paragraph 5 EGBGB ausgestellt bekommen, die ich nicht eingelöst habe. Bei eventim, ticket-online sowie bei Semmel.de wird im Auszahlungsantrag angezeigt, dass die Gutschein-Nr.'n nicht gültig sind!

Ich beziehe mich auf das Urteil des Landgerichts München I vom 09.06.2021 (Az. 37 O 5667/20, n.rkr.). In meinem Fall handelt es sich um ein Kommisionsgeschäft, da Sie in eigenem Namen und auf fremde Rechnung gehandelt haben. Zudem hat eventim mir gegenüber angegeben, dass Sie mit der Rückabwicklung beauftragt worden sind.

Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, mir den ausstehenden Betrag des Kaufpreises in Höhe 143, 90 € (s. Anlagen + Bankauszug vom 09.12.2019) auf mein Konto zu erstatten.
Die Rückzahlung erwarte ich bis zum 25.02.2022.

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