3. Mahnung erhalten, ohne davor eine Mahnung erhalten zu haben.

  • Beantwortet
  • 10 Nov 2019
  • #14775
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Ich bin sehr enttäuscht vom Tchibo-Onlineshop, den ich bislang gerne genutzt habe.
Gestern erhielt ich eine Mitteilung aus der Rechtsabteilung von Tchibo, mit insgesamt 19 Euro Mahngebühren. Ich hätte auf zwei Mahnungen nicht reagiert. Ja, es ist meine Schuld, das ich die Rechnung vergessen habe, es ist eine Onlinerechnung, ich habe sie im Stress vergessen. Allerdings habe ich weder eine erste, noch eine zweite Mahnung erhalten und soll jetzt 19 Euro Mahngebühren zahlen. Ich hätte direkt bei der ersten Mahnung reagiert und sofort das Geld überwiesen, das versteht sich von selbst. Schade, dass ich mich so ärgern muss über einen Shop, bei dem ich gerne gekauft habe. Ich habe selbstverständlich eben das Geld überwiesen.

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10-11-2019 um 13:29 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Tchibo weitergeleitet. Mehr erfahren.

08-01-2020 um 14:41 Uhr


Guten Tag, einige Prozesse im Versandhausgeschäft werden systemtechnisch ausgeführt. In diesem Fall hat unser System erstmals erkannt, dass die Rechnung vom 29.08.2019 bis zum 09.10.2019 nicht ausgeglichen wurde und es wurde somit eine Mahnung versendet. Ebenso am 23.10.2019 und 06.11.2019, also über 2 Monate nach Rechnungserstellung. Eine Zahlung erfolgte Kundenseitig dann umgehend und das Konto ist nun ausgeglichen. Leider hat man sich diesbezüglich nie bei uns direkt gemeldet. Nicht wegen der fehlenden (?) Rechnung und auch nicht aufgrund der Gesamtmahnspesen. Sicherlich hätten wir eine Lösung gefunden!
Leider haben wir heute keine Möglichkeit mehr den Fall zu klären und eine Lösung anzubieten. Dieser wurde am 11.11.2019 Kundenseitig erledigt. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Tchibo
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