Tegut Kelsterbach

  • Beantwortet
  • 25 Jun 2020
  • #74999
  • 545
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war heute Zeuge wie ein Afroamerikaner aus der Tegut Filialen Kelsterbach verwiesen und rausgeworfen wurde, weil er an der Kasse beim Bezahlen keine Sicherheitsmaske trug. Der Kunde wollte nur ein Päckchen Zigarreten kaufen wartete in der Kassenschlange mehrere Minuten und keiner hat ihn etwas gesagt. Als er sich bei der Kasse befand, weigerte sich die Kassiererin ihn zu bedienen mit der Begründung , dass der Kunde keine Maske trug. Sie selbst aber saß hinter der Kasse ohne die Sicherheitsmaske und ohne die Sicherheitshandschuhe. Der Kunde beschwerte sich auf der Stelle diesbezüglich, bekam aber eine unfreundliche und aggressive Antwort, er solle einfach gehen, er bekommt hier keine Ware.
Total aggressiv !
Die Situation wurde noch richtig unverschämter , als die Filialleiterin ohne die Sicherheitsmaske und ohne die Sicherheitshandschuhe an den Kunden rankam und ihn auch auf eine total unfreundliche Art aus dem Laden verwiesen hat.

Unverständlich , dass der Kunde beim Einkaufen die Sicherheitsmaske tragen muss, aber die Kassiererin und die Filialleiterin des Ladens ignorieren diese Pflicht absolut !

Bitte diese Mitarbeiter anweisen oder mahnen.

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25-06-2020 um 15:17 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Tegut weitergeleitet. Mehr erfahren.

10-07-2020 um 13:58 Uhr


Sehr geehrter Herr ******,

vielen Dank, dass Sie sich bei uns melden und Ihre Enttäuschung nicht einfach hinnehmen.

Ihre Zeilen haben wir an die verantwortlichen Kollegen vom tegut... Markt in Kelsterbach sowie den zuständigen Gebietsverantwortlichen weitergeleitet.

Selbstverständlich ist es unsere Pflicht, die Einhaltung der Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung sowohl bei den Kunden als bei unseren Mitarbeitenden sicher zu stellen und Kunden bei Missachtung auch darauf anzusprechen.

Von der Tragepflicht ausgenommen sind:
- Kinder unter 6 Jahren
- Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können
- Mitarbeitende, wenn andere Schutzmaßnahmen, wie Trennvorrichtungen (Spuckschutz an der Kasse) gegeben sind.

Es ist also in Ordnung und entspricht den Auflagen, dass die Kassierkraft in Kelsterbach keinen Maske getragen hat.
Einmalhandschuhe müssen nicht getragen werden und stellen zudem auch keinen hygienischen Vorteil dar.

Trifft keines der o.g. Kriterien zu, muss der Kunde einen Mund-Nasen-Schutz tragen, unabhängig davon, ob er nur ein Produkt kauft, einen Wocheneinkauf erledigt oder nur jemanden anders beim Einkauf begleitet. Dies wird den Kunden auch im Eingangsbereich auf Plakaten vermittelt.

Dass in Ihrem beschriebenen Fall erst an der Kasse aufgefallen ist, dass keine Maske getragen wird, ist ungünstig. Aber auch hier ist es richtig, dass die Kassierkraft die Kundenansprache sucht, dies sollte selbstverständlich zunächst auf eine freundliche Art und Weise erfolgen. Aufgrund der fehlenden Einsicht des Kunden wurde in diesem Fall letztendlich von den Kolleginnen die Polizei dazugerufen.

Ihrem Vorwurf, dass die Filialgeschäftsführerin keine Maske getragen hat, müssen wir widersprechen. Sie gibt an, die Maske getragen zu haben.

Sehr geehrter Herr ******, melden Sie sich gerne nochmal bei uns, wenn noch Fragen zu diesem oder anderen Themen offen ist.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende und senden Ihnen herzliche Grüße aus Fulda.

tegut... Kundenbetreuung

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