Statt 208,77 € des Ticketpreises wurden mir nur 178,77 € zurückerstattet.
Obwohl es mir vorher einige Male seitens Mitarbeiter des Kundendienstes bestätigt/versichert wurde, dass ich keine s. g. Bearbeitungsgebühren in Höhe von 30 € zahlen werde, wurden sie bei mir trotzdem erhoben.
Diese Erhebung ist aus den folgenden Gründen unzulässig:
1. Durch die bekannte Gebührenklausel wurden die AGB von travelstart.de erst am 29.09.2020 ergänzt. Ich habe das Ticket am 05.02.2020 gekauft als o. g. Ergänzung der AGB noch nicht existierte.
2. OTA travelstart.de hat KEINE Anfrage an Brussels Airlines gestellt, weil ich es vorher selbst gemacht hatte. Von dieser Fluggesellschaft erhielt ich eine Bestätigung, dass der Betrag in Höhe von 208,77 € schon am 12.08.2020 an travelstart.de überwiesen wurde. Die o.g. Bestätigung von Brussels Airlines hatte ich auch an travelstart.de geschickt.
3. Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 6. Juli 2017 in der Rechtssache C‑290/16) ist eine Bearbeitungsgebühr unwirksam.
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
11-03-2021 um 12:45 Uhr
Problem behoben
9 / 10
Kundenservice NoteJA
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