Rückzahlung der Anzahlung wegen Stornierung der Reise

  • Noch offen
  • 08 Jul 2020
  • #83046
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.04.2020 wurde die Reise Nr. 4939 für den Zeitraum 29.05.-05.06.2020 durch Ihr Unternehmen storniert.
Da meinerseits eine Umbuchung bzw. eine Gutscheinlösung nicht in Betracht kommt, habe ich ab dem 02.05.2020 mehrfach telefonisch Kontakt zu Ihnen aufgenommen und die Rückzahlung der Anzahlung von 325 Euro verlangt. Seit diesem Zeitpunkt werde ich immer wieder vertröstet, dass die Rückzahlung erfolgen wird. Erst sprach man von 4 Wochen, dann von 4-6 Wochen und derzeit ist der Rückzahlungstermin völlig unklar. Dabei sieht der Gesetzgeber eine Frist von 2 Wochen vor, die Rückzahlung nach Absage der Reise zu leisten. Bei allem Verständnis für die derzeitige Situation, bestehe ich umgehend auf Rückerstattung meiner Anzahlung vom 01.01.2020.

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08-07-2020 um 17:12 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Trendtours weitergeleitet. Mehr erfahren.

09-07-2020 um 12:55 Uhr


Hallo Frau ******, ich kann Ihre Ungeduld und Verärgerung durchaus verstehen. Die Erstattungen werden in der Reihenfolge der Abreisetermine durchgeführt, wobei die Kollegen aktuell die Monate April und Mai bearbeiten. Da Ihr Reisetermin Ende Mai/Anfang Juni war, bitten wir Sie noch um etwas Geduld, bis wir bei Ihrer Reise angelangt sind. Viele Grüße, Catherina vom trendtours-Team

09-07-2020 um 13:06 Uhr


Ich wünsche, dass es nicht nur darum geht, die Kunden hinzuhalten, sondern dass die Erstattung der geleisteten Anzahlung tatsächlich erfolgen wird.

26-07-2020 um 18:35 Uhr


Rückzahlung ist noch nicht erfolgt!

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Trendtours
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