Guten Abend
Ich habe heute von Ihnen eine Rückantwort bekommen, dass unser Flug eine Verspätung von 2 Stunden und 58 Minuten hatte und es sich somit um eine geringfügige Verspätung handelte. So weit ist das richtig.Statt 22:00 Uhr war ONBL 00:58 in Hannover an einer Aussenposition des Flughafens.Dort wurde das Flugzeug abgepackt.
Der Zeitpunkt der Türöffnung ist aber für die Bemessung der Flugverspätung entscheidend.Das war 01:20.Wir haben noch über 20 Minuten im Flieger verbracht ohne dass sich die Türen geöffnet haben!
Der EuGH hat mit Urteil vom 04.09.2014 - Az. C -452/13-entschieden,daß für die Bemessung einer Flugverpätung der Moment als Ankunftszeit gilt, wenn mindestens eine Flugzeugtür zum Ausstieg geöffnet war!
Das war hier bei uns nicht der Fall .Obwohl ONBL 00:58 war sind die Türen zum Verlassen des Flugzeuges um 01:20 Uhr aufgegangen!
Ich gehe davon aus, dass Sie diesen Aspekt bei Ihrer ersten Rückantwort nicht berücksichtigt hatten und warte auf eine erneute Antwort.
Mit freundlichen Grüssen
****** und Simone ******
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