Autopanne im Urlaub

  • Ungelöst
  • 04 Nov 2019
  • #14498
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Im Juli 2019 sind wir als Familie in den Urlaub gefahren. Schon während der Fahrt (nach ca 500-600 km) hörte man undefinierbare Nebengeräusche am Motor- im Urlaubsort blieb das Auto liegen. Gut das wir einen Schutzbrief bei der VHV hatten.(????) Der von der VHV-Versicherung eingeschaltete Abschleppdienst kam auch sehr schnell - der Wagen wurde in die nächste VW-Werkstatt abgeschleppt. Dann ging das Dilemma los. Wir blieben im Urlaubsort ohne Auto zurück. Auf den Mietwagen mussten wir warten. Als die Sache mit dem Mietwagen nach drei Tagen immer noch nicht geklärt war (vorherige Versprechungen der VHV lösten sich in Nichts auf), machten man uns von einem VHV-Mitarbeiter den Vorschlag, selbst einen Mietwagen zu organisieren und zu bezahlen - danach sollte dann eine Rückabwicklung gemacht werden und wir die Kosten für den Mietwagen erstattet bekommen. Als wir die Sache mit der VHV nach dem Urlaub klären wollten, verlangte man von uns einige Nachweise, die die VHV schon während des Urlaubs bekommen hatte. Am Ende hieß es: Es bestünde kein Anspruch auf einen Mietwagen, weil wir keine Reparaturrechnung vorgelegt hatten - nur der selbst organisierte Rücktransport (350 Euro) wurde übernommen. (laut Geschäftsbedingung)

Fragen an den Vorstand der VHV:
Wozu hat man einen Schutzbrief, wenn man die Leistungen im Schadensfall nicht bekommt?
Was soll eine siebenköpfige Familie im Urlaub ohne Auto machen?
Was soll sich eine siebenköpfige Familie mit einem PKW im Urlaub fortbewegen?
Hätten Sie die Bedingungen für den Anspruch eines Mietwagens auch im voraus so penibel eingefordert?

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04-11-2019 um 08:52 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an VHV weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-11-2019 um 22:51 Uhr


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