Unterstellung ich hätte grob Fahrlässig gehandelt, was selbst der Gutachter der Gebäudeversicherung verneint

  • 22 Feb 2024
  • #585931
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****** ****** Lindenberg 22.Februar 2024
Hauptstraße 117
88161 Lindenberg / Allgäu

An
VHV Hausrat Versicherung Versicherungs-Nr.: F 501-284605 CJA
Per E-Mail gesendet
Betreff: Wasserschaden vom 12.12.2023 an „Sachversicherung-Schaden@VHV-de“
Am Donnerstag 22.Februar 2023!
Schadensnummer F 501-284695/1-23
Sehr geehrter Herr Auer,
nach Auskunft einer Ihrer Mitarbeiterin Frau Albrecht sind Sie der Vorgesetzte von
Frau Carmen Matzner und Sie würden sich bei mir heute oder spätestens morgen, melden,
Ich möchte das diese Sache geregelt wird und nicht mit fadenscheinigen Argumenten, Ihrer Mitarbeiterin Frau Carmen Matzner ,blockiert wir.
Wenn ich bedenke4 wie lange sich diese Angelegenheit schon durch Ihre Sachbearbeiterin Frau Carmen Matzner hinauszieht. Da werden von dieser, ein Sachverständiger beauftragt auf den man einige Wochen warten muss. Dann kommt man damit das einige Schäden von der Gebäudeversicherung bezahlt werden müssen usw.usw.
Der Höhepunkt ist ja auch das Ihre Sachbearbeiterin Frau Carmen Matzner, nicht einmal ich betone nicht einmal (bestimmt über 15 mal diese Dame versucht zu erreichen).
Selbst auf meine E-Mail an diese vom 16.2.2024 mit meiner Forderung , meine Angelegenheit Ihrem Vorgesetzten vorzulegen, hat diese nicht nötig, folge zu leisten.
Folgendes liegt der VHV Versicherung vor:

2.
1. Das komplette Gutachten von der „ Versicherungskammer Bayern „ vom 16.12.2024, wo der Gutachter der Versicherung , unter anderen zu der Feststellung kam auf die Frage: Grobe Fahrlässigkeit mit NEIN zu antworten.
2. Habe ich den von der Sachbearbeiterin Frau Carmen Matzner geforderten Ablehnungsbescheid der Gebäudeversicherung am 20.2.2024 zukommen lassen. Auch hierauf hat es Ihre Sachbearbeiterin Frau Carmen Matzner, nicht nötig zu antworten.

Auch macht die VHV im Internet folgende Werbungen:
• VHV Wir leisten auch bei grober Fahrlässigkeit
Sie verlassen das Haus oder Ihre Wohnung, wenn die Waschmaschine läuft? Für viele Versicherer handeln Sie dann bereits grob fahrlässig. Auf diesen Einwand verzichten wir und leisten auch bei grober Fahrlässigkeit eine Entschädigung.
Ich bin mir nicht bewusst das ich Grobe Fahrlässigkeit begangen habe. Ich habe jeglich nur das Wasser im Spülbecken nicht richtig abgeschaltet und bin zur Haustüre in die Parterre runter gegangen.
Wär das Waschbecken nicht verstopft gewesen, was ich nicht wissen konnte, wäre nie etwas passiert.
Herr Auer es wäre nett, wenn Sie die Angelegenheit klären würden und von einer Grobe Fahrlässigkeit , absehen könnten. Danke!
Mit freundliche Grüßen
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22-02-2024 um 13:22 Uhr

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