Mein VW Vergleichsangebot

  • 24 Jul 2020
  • #91787
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Unser Vergleichsangebot wurde abgelehnt aufgrund fehlender Kriterien. Folgendes Schreiben erhielten wir von Volkswagen.
Volkswagen schließt einen Vergleich nur mit solchen Anmeldern zur Musterfeststellungsklage, die einen Nachweis erbringen, dass sie das im Vergleichsangebot genannte Fahrzeug selbst vor dem 1. Januar 2016 gekauft oder aus einem Leasingvertrag zu Eigentum übernommen haben. Aus den Unterlagen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, ergibt sich nicht, die Sie sich zu der Musterfeststellungsklage angemeldet und das im Vergleichsangebot genannte Fahrzeug erworben haben.
Dieses Argument ist nicht korrekt, da das Fahrzeug immer noch in unserem Eigentum befindet und nur durch eine Versicherungstechnische Angelegenheit von meiner Frau Sabine ******, ******, ****** auf mich ****** ******, ******, ****** umgeschrieben worden ist. Ich bitte Sie, mein Vorgang noch einmal zuprüfen. Danke im voraus.

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24-07-2020 um 15:02 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Volkswagen weitergeleitet. Mehr erfahren.

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Volkswagen
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