Stornierungsanfrage wurde ignoriert

  • 28 Apr 2020
  • #46942
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Diese E-Mail habe ich ihnen vor 14 Tagen gesendet (siehe unten). Da sie nicht darauf reagiert haben, werde ich nun den Rechtsschutz einschalten.

Rücktritt wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände

Sehr geehrte Damen und Herren

unter der oben genannten Buchungsnummer habe ich bei Ihnen die bezeichnete Reisegebucht. Wie auch Ihnen sicher bekannt ist, hat das Auswärtige Amt auf Grund der Corona Pandemie (sich weit ausbreitende, ganze Landstriche, Länder erfassende Seuche; Epidemie großen Ausmaßes) eine weltweite Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen ins Ausland bis mindestens Ende April 2020 ausgesprochen.
Außerdem muss mit weiteren drastischen Einschränkungen im Reiseverkehr, mit Quarantäne­maßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens, auch im Reiseland Österreich, gerechnet werden.
Hierbei handelt es sich um unvermeidbare außergewöhnliche Umstände im Sinn von § 651h Abs. 3 BGB, was die Reise erheblich gefährdet bzw. beeinträchtigt und mich berechtigt, vom Vertrag stornokostenfrei zurückzutreten.

Hiermit trete ich daher vom Reisevertrag zurück. Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich, dass damit das Vertragsverhältnis aufgelöst ist und von Ihrer Seite keine Forderungen mehr bestehen. Bitte überweisen Sie umgehend die bereits geleisteten Zahlungen in Höhe von 150,06 Euro auf meine folgende Bankverbindung (gelöscht), jedoch bis spätestens zum 28.04.2020 (Datum, nach § 651h Abs. 5 BGB spätestens innerhalb von 14 Tagen).

Reiseveranstalter sind verpflichtet, eine konkrete Warnung rechtzeitig an die Reisenden weiterzuleiten. Eine solche Warnung habe ich nicht erhalten. Wird diese Informationspflicht verletzt, bestehen Schadensersatzansprüche des Reisenden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2002, Az. X ZR 147/01; LG Frankfurt/Main, Az. 2/24 5 58/90 = NJW RR 1991, 695; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1014; AG Frankfurt/Main, Az. 31 C 432/91-17).
Diese behalte ich mir ausdrücklich vor.

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28-04-2020 um 11:56 Uhr

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