Abrechnung für abgemeldetes Fahrzeug und Rückerstattung des zuviel gezahlten Beitrages

  • 26 Mär 2020
  • #34767
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KFZ-Versicherung DG200202168 Opel Omega ME-KB 572 abgemeldet am 30.01.2010
KFZ- Vers. DG200357156 Ford CMax zugelassen am 30.01.2020 Kennzeichen gleich

Den Versicherungsschein für das neu zugelassene Fahrzeug habe ich Anfang März erhalten,
der Beitrag von € 343,59 wurde am 5.3 2020 abgebucht. Nachden ich keine Abrechnung
für den Vorvertrag erhalten habe, fragte ich Mitte März nach der Abrechnung bzw. Rückerstattung des zuviel gezahlten Beitrages. Im Chat wurde mir die Rückerstattung des Betrages von € 309, 46 zum 23.03.2020 bestätigt (Chat mit Laura). Die Nachfrage nach der Endabrechnung für den Omega wurde negativ beschieden, was ja eigentlich schon inakzeptabel ist. Nachdem am 25.03.2020 der Betrag noch nicht gutgeschrieben war
habe ich erneut über den Chat nachgefragt, es wurde offensichtlich in Frage gestellt, dass der Omega abgemeldet sei, ob ich das Fahrzeug sebst abgemeldet hätte etc. Nach längerem Hinhalteverfahren fand "Marina" dann die Abrechnung incl. Abmeldung doch noch und teilte mir mit, dass es noch einige Tage dauern könnte, bis die Rückzahlung ankommen würde. Sie wollte mir erklären, dass eine Überweisung ca. 1 Woche dauert, und dass das Geld ca. am 30.3. gutgeschrieben würde. Ich verstehe mich als Rentner nicht als Kreditgeber für Versicherungsunternehmen und erwarte umgehend die Gutschrift des zuviel gezahlten Betrages, der ja Zug um Zug mit dem Neuvertrag zu verrechnen ist. Sollte ich nicht bis morgen früh über den Betrag verfügen können, werde ich den Betrag zu Ihren Lasten per Widerspruch zurückbuchen lassen und die Differenz zum aktuellen Vertrag überweisen. Im übrigen fnde ich den Umgang mit den Versicherten sehr kundenunfreundlich und absolut abschreckend. Was machen z.B. Menschen, die nicht über Internet verfügen - eine telefonische Kontaktaufnahme ist ja einfach nicht möglich.

MfG Brigitte ******

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26-03-2020 um 11:39 Uhr

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