Reisemangel

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  • 01 Mär 2023
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Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund meiner E-Mail vom 25.2.2023 in der ich dargelegt habe, dass die angekündigten Bauarbeiten einen Reisemangel i.S. des § 651 BGB darstellen, setzte sich Frau Ehrich, Mitarbeiterin von Check 24, am 25.2.2023 telefonisch mit mir in Verbindung, um mir in einem ziemlich rüdem Ton mitzuteilen, dass das Vorliegen eines Reisemangels bestritten wird und ich ja gerne einen Anwalt beauftragen könne, was sinnlos sei.

Dieser Auffassung muss ich hiermit auch auf diesem Wege ausdrücklich widersprechen. Bauarbeiten während der Reise in unmittelbarer Nähe zur Unterkunft stellen stets eine der erheblichsten Beeinträchtigungen der Reise dar, die denkbar sind. Aus diesem Grund ist es gerechtfertigt, den Reisevertrag zu kündigen. Da Sie mir bislang auch kein Angebot über eine Ersatzunterkunft gemacht haben, bleibt mir nur die Kündigung des Reisevertrages.

Die Mitarbeiterin von Check 24 bestätigte mir auf Nachfrage auch ausdrücklich, dass ich im Falle des Reiseantritts keinerlei Entschädigungsansprüche geltend machen könne, da man mich zuvor ja über den Baulärm informiert hätte. Es kann nicht Sinn und Zweck der gesetzlichen Norm in § 651 BGB sein, Reisende in derartigen Fällen so auszuboten ! Das wäre ja eine Steilvorlage für alle Reiseveranstalter !

In der Hoffnung, dass der Vorgang nun doch noch vernünftig geregelt werden kann, bitte ich um Bestätigung, dass mir die kostenfreie Kündigung des Reisevertrages gewährt wird und bitte um Erstattung der bereits geleisteten Anzahlung in Höhe von € 283,-

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mir hierfür eine Frist auf den 15.03.2023 notiert habe. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist behalte ich mir weitere Schritte vor, insbesondere die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
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02-03-2023 um 08:37 Uhr


Hallo ******,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Zunächst bitten wir um Entschuldigung, dass wir nur auf Beschwerden reagieren können, welche direkt und entsprechend der gesetzlichen Vorgaben an uns herangetragen werden. Es ist dagegen grundsätzlich nicht möglich, auf öffentlichen, unabhängigen Bewertungs-Portalen reiserechtliche Ansprüche gegen uns geltend zu machen.

Gern wird unser Kundenservice Ihr Anliegen entsprechend prüfen und Sie in Kürze kontaktieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beste Grüße
Ihr Team von AurumTours

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

05-04-2023 um 13:22 Uhr


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8 / 10

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JA

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nachdem meine Beschwerde nicht über Check 24 sondern über Reklamation 24 eingegangen ist , war die Abwicklung durch Aurum Reisen ganz unkompliziert.

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