Ich habe am 8.10.2019 ein Etagenbett bestellt. Geliefert wurde das Etagenbett mit aber nur 1 Rollrost, statt der 3 zugehörigen. Nach Anfrage hiess es, ich könne mir selbst welche kaufen und bekäme das Geld erstattet. Ich habe einen gekauft und eingebaut, dieser passt allerdings nicht 100 %, so dass ich den 2. wieder zurückgegeben habe und bei Baur.de eine Ersatzlieferung angefordert ( diese wurde mir zuerst in 5-6 Tagen versprochen). Seitdem warte ich auf den fehlenden Originallieferrost, bekomme kein Lieferdatum und werde nur hingehalten .
Für meine Kinder die in dem Bett liegen ist das langsam unzumutbar.
Ich erwarte eine schnellsmöglichste Lieferung des fehlenden Rostes innerhalb der nächsten 5 Werktage, alternativ einen kostenlosen Abbau und Neulieferung mit Wiederaufbau eines kompletten Bettes !!!
Ich habe bei Bestellung die Ware sofort komplett bezahlt !
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18-11-2019 um 17:47 Uhr
Die Beschwerde wurde per E-Mail an BAUR weitergeleitet. Mehr erfahren.
18-11-2019 um 17:47 Uhr
Die Beschwerde wurde per Brief an BAUR weitergeleitet. Mehr erfahren.
Antwort von BAUR
19-11-2019 um 07:45 Uhr
Lieber Kunde,
ich kann Ihre Verärgerung sehr gut verstehen.
Zur Überprüfung Ihres Anliegens, kontaktieren Sie uns bitte mit Angabe Ihrer Kunden- und Kaufinformationen unter kundenbetreuung@baur.de.
Wir werden bestimmt gemeinsam eine gute Lösung finden.
Schöne Grüße Nicole G. vom BAUR Service-Team.
Antwort des Verbrauchers
19-11-2019 um 07:56 Uhr
Die Informationen stehen hier dabei.. Den Kundenservice habe ich mehrfach kontaktiert und werde nur hingehalten... Deshalb besteht jetzt Lieferverzug welche ich mehrfach angemahnt habe und jetzt vollstrecken werde, wenn bis 22.11. Das problem nicht final Gelöst ist
Rechnungsnummer : 2134785 Kundennummer: 114249368
Antwort von BAUR
20-11-2019 um 08:07 Uhr
Lieber Kunde,
vielen Dank für Ihre neue Nachricht. Ich habe mich darum gekümmert, dass sich ein Kollege aus dem Fachbereich bei Ihnen meldet.
Beste Grüße Nicole G. vom BAUR Service-Team.
Antwort des Verbrauchers
23-11-2019 um 14:58 Uhr
Guten Tag, ich halte die Beschwerde so lange offen, bis letztendlich geliefert wird... Leider bis zum 23.11.2019 keinen Termin erhalten. Sie haben meiner Frau ja einen Gutschein versprochen, der kam an, ok soweit. Jedoch setzte ich dennoch eine weitere Frist, da der Gutschein das Problem NICHT löst, sondern ggf. maximal aufschiebt. Also letztmalig : bis zum 4.12.2019 habe ich den Rollrost erhalten, ansonsten geht das final den rechtlichen Weg. Ich bitte Sie hiermit auch von Telefonaten Abstand zu halten ! Es bringt nichts, wenn Sie nicht mit mir reden !!!!!!!! Also letztmalig ist der 4.12.2019 alles geliefert oder aber sie hören per Mahnbescheid !!!!!!
Antwort von BAUR
24-11-2019 um 10:10 Uhr
Guten Tag Lieber Kunde,
selbstverständlich leite ich Ihre erneute Nachricht sofort an unsere Fachabteilung weiter.
Bitte haben Sie noch ein klein wenig Geduld. Herzlichen Dank.
Viele Grüße
Petra G. vom BAUR Service-Team
Antwort des Verbrauchers
26-11-2019 um 22:03 Uhr
Haben Sie schon eine Antwort??
Antwort des Verbrauchers
02-12-2019 um 22:51 Uhr
Guten Tag,
wann bekomme ich endlich ein exaktes Lieferdatum ?
Mitte Dezember ist bald und somit kann ich endlich ein klares Lieferdatum erhalten.
Eine Rechnung für den Lieferverzug, wie bereits mehrfach angekündigt, werde ich Ihnen per EInschreiben zustellen lassen.
Wenn bis zum 16.12.2019 (somit nach Mitte Dezmber) das fehlende Teil (Rollrost) nicht geliefert ist, dann wird nehben dem Lieferverzug die Rücknahme des Bettes fällig !
Hier erwarte ich ein kostenlosen Abbau und Abulung am 17.12.2019 !!! Sollten Sie Ihre Verpflichtung nciht erfüllen, dann werde ich Ihnen einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen.
Es kann doch nicht sein, dass sie ein komplettes Produkt nicht vollständig liefern, ich aber bereits die komplette Summe bezahlt habe !!!!!!!!!!
Hochachtungsvoll
K.******
Hauptstr. 52f
88138 Sigmarszell
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
02-12-2019 um 22:53 Uhr
Problem ungelöst
2 / 10
Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?Nach fast 2 Monaten Lieferung des Bettes kann mir immer noch kein klares Lieferdatum des fehlendes Rollrostes genannt werden. Wer verschickt ein Bett und schickt zwei von drei fehlenden Rollrosten nicht mit und braucht dann über 2 Monate und zig Beschwerdeschreiben um diese zu liefern ???? Finger weg !
Antwort des Verbrauchers
20-12-2019 um 13:26 Uhr
Guten Tag, auf meine Emails und Mahnungen wurde nicht reagiert. Ich habe mittlerweile zwar einen fehlenden Lattenrost erhalten, aber zum einen fehlen die notwendigen Schrauben und auch der zweite Lattenrost, inkl. Schrauben fehlt, so dass das Bett nach wie vor nur aus einem von drei Betten besteht da der ersatzweise gekaufte Lattenrost , wie vor Wochen geschrieben, nicht passt.
Vom Kaufvertrag bin ich somit rechtsgültig zurückgetreten, worauf Sie aber nicht reagiert haben und mir keine Abholung des , nachwievor , fehlerhaften Bettes angeboten haben.
Somit werde ich, wie angekündigt über https://www.online-mahnantrag.de/ Ihnen die Gesamtkosten des Bettes, so wie einen Schadensersatz anmahnen. Sollten Sie darauf nicht reagieren, werde ich über meinen Anwalt mit meiner Rechtschutz den Fall vor Gericht betreiben, bis ich ein komplett funktionierendes und so wie von mir gekauftes und BEZAHLTES Bett erhalten habe, bzw. bis ich die KOsten zu 100 % erstattet bekomme inkl. Schadensersatz für die letzten 2 Monate !!!!!!
Ich hatte Ihnen zudem ein letztes Angebot gemacht, dies noch abzuwenden, dies ist leider verstrichen und somit bleibt mir keine Wahl, ausser hier mein Recht geltend zu machen, da ich etwas gekauft habe, bezahlt haben und Sie bis heute nie komplett geliefert haben.
mfg
K.Hoerger
Antwort des Verbrauchers
16-02-2020 um 23:41 Uhr
Der zweite Lattenrost kam, allerdings weder die Schrauben für den ersten noch für den zweiten ! ALso wieder nicht das versprochene Gesamtpaket.
Ich erwarte bis zum 18.2.2020 die Vollständige Lieferung. Zudem Ihre AUssage über die Höhe meines Mahnbescheides, da ich 4 Monate (!!!!) das Bett nicht nutzen konnte für meine 3 Kinder. Im Anhang habe ich Ihnen bereits meine Kontaktaufnahme zum Mahnbescheid dazu beigefügt. Sollte ich bis zum 18.2.2020 die fehlenden Schrauben und die Finalisierung des Schadensersatzes für die 4 Monate nicht funktionsfähiges Etagenbett , dann werde ich meine Anwältin dazu beauftragen diesen durchzuführen und gerichtlich durchzusetzen !
mfg
K.Hoerger
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