Herabstufung der SF-Klasse

  • Behoben
  • 21 Dez 2018
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Herabstufung der SF-Klasse bei Zulassung eines neuen Fahrzeugs, obwohl das alte Fahrzeug ebenfalls dort versichert war.
Die Zulassung des neuen Autos erfolgte am 12.12.18, Antwort von Bavaria Direkt:

„Da wir jedoch ausschließlich die unterjährige Hauptfälligkeit anbieten, erfolgt eine Stufung immer nur zur Hauptfälligkeit des Vertrages.
Dies ist in Ihrem Fall der 14.12. eines jeden Kalenderjahres.“

Dies bedeutet, wegen 2 Tagen muss ich nochmal ein ganzen Jahr (2019) mit der SF-Klasse aus dem Jahr 2018 fahren und auch einen höheren Versicherungsbeitrag bezahlen.

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08-01-2019 um 16:30 Uhr


Guten Tag,

grundsätzlich ist es korrekt, dass ein Vertrag immer zur Hauptfälligkeit des nächsten Kalenderjahres gestuft wird.
In Ihrem Fall werden Sie zur Hauptfälligkeit in 2019 in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft. Sie wurden nicht herabgestuft, sondern Ihr neuer Vertrag beginnt mit der gleichen SF, mit der der alte Vertrag endete.
Um Ihnen entgegen zu kommen, haben wir Ihnen ein versichertes Jahr als Sondereinstufung ab Vertragsbeginn gutgeschrieben, damit Sie einen günstigeren Beitrag erhalten.

Wir hoffen, Sie damit als zufriedenen Kunden halten zu können.

Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte auch gern direkt an uns.

Ihre BavariaDirekt

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

08-01-2019 um 20:16 Uhr


Problem behoben

9 / 10

Kundenservice Note

JA

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I. O.

2
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