Rechtschutz Erstgespräch wird nicht Bezahlt

  • 27 Sep 2022
  • #422088
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Hallo,

Laut meinen Vertragsunterlagen ist ein Erstgespräch ( Ersteinschätzung ) inbegriffen. Eine Wartezeit von 3 Monaten nach Abschluss tritt nur bei einem Fortlaufenden Rechtstreit in Kraft.
Gesagt getan, holte ich mir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt ein ( Ca 30 min . kosten 259€ )
Nach Anfrage des Anwaltes über Kostenübernahme kam eine Ablehnung.
Da es um eine Unterhaltszahlung über meinen Sohn ( wird 18j ) ging wurde es abgelehnt, mit der Begründung, zu Zeitpunkt es Gespräches war mein Sohn noch 17j und 11 Monat.
Die Begründung ist lächerlich, deshalb macht man ja als Kunde ein Gespräch um das Vorher abzuklären.
Die Versicherung bietet Leistung um sie dann nicht einzuhalten. Eine bodenlose Frechheit.
Sogar der Anwalt hat hiervon nichts gewusst und sieht das als Lächerlich.
Somit habe ich aktuell kosten von 260€ wo ich selber tragen kann.
Hinweis zum Sachverhalt es handelt sich nur um eine Ersteinschätzung. Eine Gerichtliche Auseinandersetzung ist nicht geplant.

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