Wegfall der Funktion automatsicher Spurwechsel nach Softwareupdate Ende Februar 2023

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  • 13 Jun 2023
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Sehr geehrtes Team vom BMW Kundenservice, Ende Februar habe ich, nach fast 3 jährigem Besitz eines Tesla Model S mit erweiterten Autopilotfunktionen, einen jungen (Laufleistung 968km) BMW I4 M50 beim Autohaus Reisacher in Memmingen übernommen. Das Fahrzeug hat nahezu Vollausstattung (ca. 95K Listenpreis) und dazu gehört auch der Driving Assistent Professionell inkl. Spuwechselassistent. Dieses Assistenzsystem war u.a. ein mit entscheidender Grund für den Kauf dieses Fahrzeugs, da ich die Autopilot Funktionen aus dem Tesla nicht missen wollte und der Spurwechselassistent im BMW auch deutlich besser funktioniert hat. Auf der Fahrt nachhause (München) haben alles Assistenten tadellos und überzeugend funktioniert so dass ich restlos davon überzeugt war, die richtige Wahl getroffen zu haben. Zuhause angekommen wartete ein Software Update auf Installation im Fahrzeug, was ich dann auch im ruhenden Wagen gestartet habe. Nach erfolgreicher Installation konnte ich zunächst keinen Mangel feststellen, da ich dann einige Zeit nicht auf Langstrecke unterwegs war. Bei der nächsten Langstrecke dachte ich zunächst ich müsse vielleicht einige Funktion nach dem Update wieder neu einstellen und aktivieren. Nach Ostern stand dann eine lange Reise an und im Verlauf dieser reise musste ich leider feststellen, dass Menüpunkte und die Funktion des Spurwechselassistenten nicht mehr existierten. Ich wartete also das kommende Softwareupdate ab, welches hoffentlich die Funktion zurückbringen hätte können. Fehlanzeige, nicht dergleichen hat sich getan. Ich sehe in der kommentarlosen Wegnahme und verschlechterung des Driving Assistent Professional eine signifikante Wertminderung des Assistenten und damt verbunden auch eine Wertminderung des Fahrzeugs. Zudem habe ich für eine Funktion des Fahrzeugs nach Probefahrt bezahlt, welche einfach ohne Begründung und ohne Kommunikation an Fahrzeughalter und Nutzer entfernt und nicht entschädigt wurde. Aus diversen Foren habe ich erfahren, dass es möglich ist, die Funktion über entsprechende Codierung wieder zu aktivieren und ich erwarte, dass mir diese Funktion in einer BMW Fachwerkstatt ohne entstehende Kosten asap wieder zu Verfügung gestellt wird. Sollten wietere wesentliche Funktionen eingeschränkt oder entfernt worden sein, erware ich natürlich auch diese zurück zu erhalten. Andernfalls werde ich mich sowohl an den Verbraucherschutz als auch an einen Fachanwalt für Vertrags- und Verbraucherrechte wenden um meine Ansprüche und daraus resultierende Schritte prüfen zu lassen. Ich gehe aktuell davon aus, dass BMW ein Interesse an zufriedenen Kunden hat, da man sich ansonsten dieses Reklamtionsformular sparen könnte und hoffe auf eine schnelle, unkomplizierte und kundenorientierte Lösung des Problems. Der M50 ist mit nahezu 100.000 Euro ein Fahrzeug der Premium Klasse und je nach Ausgang dieser Reklamation wahrscheinlich nicht mein letzter elektrischer BMW. Ich freue mich bald von Ihnen zu hören und verbleibe mit freundlichen Grüßen, ****** ******

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