Defekt im Gewährleistungszeitraum: Reklamation abgelehnt

  • Ungelöst
  • 24 Jul 2023
  • #520125
  • 80
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Ich habe am 28.12.2021 das „Apple Magic Keyboard mit Touch-ID (2021, MK2C3D/A)“ bei der Böttcher AG gekauft. Nun habe ich die Tastatur seit ca. 1,5 Jahren im Einsatz und seit gestern hängt die S-Taste fest. Die Tastatur ist somit nicht mehr sinnvoll nutzbar. Ich habe die Tastatur pfleglich behandelt und in einem sauberen Umfeld eingesetzt, so dass ich hier kein Verschulden meinerseits sehe.

Da sich das Gerät noch in der Gewährleistung befindet, habe ich am Sonntag, 23.07.2023 die Böttcher AG per Email kontaktiert und habe auch gleich am Montag, 24.07.2023 eine, leider negative, Rückmeldung erhalten:

„…wir bedauern sehr, dass Sie Grund zur Beanstandung haben.

Der Artikel befindet sich noch in der Gewährleistung. Nach mehr als 12 Monaten muss hier der Käufer beweisen, dass die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mangelhaft war.

Aus diesem Grund ist die Bearbeitung Ihrer Reklamation leider nicht möglich.“

Diese Rückmeldung finde ich nicht akzeptabel, da es mir als Verbraucher praktisch nicht möglich ist, nachzuweisen, dass der Mangel bereits von Anfang bestand. Wenn jedoch eine hochwertige Tastatur bei normaler Nutzung nach 1,5 Jahren kaputt geht, kann man aus meiner Sicht durchaus davon ausgehen, dass das Produkt bereits von Anfang an ein Qualitätsproblem hatte.

Ich hatte außerdem mit dem Apple-Support Kontakt. Die Dame sagte mir erwartungsgemäß, dass Apple selbst nichts machen könne, da die 1-jährige Garantie lange abgelaufen sei. Allerdings sei es in so einem Fall üblich, dass der Händler (also die Böttcher AG) einen Austausch oder eine Reparatur veranlasst. Bei Apple selbst sei dies gängige Praxis und auch von Amazon würde sie es so kennen.

Dass meine Reklamation von der Böttcher AG so knapp und ohne jeglichen Lösungsvorschlag abgelehnt wird, finde ich bedauerlich. Ich hoffe, hier doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung kommen zu können.

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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

18-08-2023 um 10:13 Uhr


Problem ungelöst

5 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Der Kundenservice war schnell und freundlich, aber konnte mir keine Lösung für das Problem anbieten. Meine Erwartung war, eine Kulanzlösung zu finden. Wie diese im Einzelnen ausgesehen hätte, wäre ich gerne bereit gewesen, zu verhandeln (z. B. Preisnachlass auf den Neukauf des Artikels o.ä.) Man hat sich jedoch von vornherein auf den Standpunkt gestellt, dass ich den Nachweis erbringen müsse, dass von Anfang an ein Mangel vorlag. Das mag zwar rechtlich korrekt sein, aber mir ist es faktisch nicht möglich, diesen Nachweis zu erbringen, da ein Gutachten bei dem verhältnismäßig geringen Wert des Artikels nicht wirtschaftlich wäre. Somit bleibe ich auf dem Schaden sitzen und werde den Ersatz leider doch wieder bei Amazon bestellen, wo derartige Reklamationen kulanter gehandhabt werden.

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Böttcher AG
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