Kontoführungsgebühr

  • Behoben
  • 22 Jun 2020
  • #73623
  • 507
Anzeige

Leider habe ich ich seit meiner letzten Reklamation nichts mehr von Ihnen gehört. Sicherlich ist es für uns alle z.Zt. eine außergewöhnliche Zeit. Dennoch meine Bitte um nochmalige Überprüfung der abgezogen Kontoführungsgebühren vom 30.04.2020, die leider zu unrecht einbehalten wurden. Mein Gehalt ist bereits seit über 2 Jahren das gleiche und liegt über 1200,- Eur. Im letzten Jahr ist es auch schon einmal vorgekommen, das die Kontoführungsgebühren einbehalten wurde, aber nach Überprüfung Ihrerseits habe ich eine Rückerstattung erhalten. Sie bitte ich nun in diesem Fall auch nochmal um die Rückerstattung der Kontoführungsgebühr in Höhe von 9,90Eur.

Mit freundlichen Grüßen

****** ******

Teilen

Ärger mit Commerzbank?

Schreib sofort eine Beschwerde und löse dein Problem!

Beschwerde schreiben!

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

27-07-2020 um 09:46 Uhr


Problem behoben

6 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Ich bin schon etwas enttäuscht, aber mein Problem wurde gelöst. Schade nur, das ich selbst tätig werden musste und die Filiale aufgesucht habe, sonst hätte ich wahrscheinlich immer noch kein Ergebnis. Die Erstattung erfolgte dann aber recht zügig, Danke dafür. Werde erst mal weiterhin bei der Commerzbank bleiben!

1
Commerzbank
Zufriedenheitsindex: 35.8/100

Problem mit Commerzbank?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.