Meine Frau musste im März d.J. am linken Fuss wegen Hallux valgus operiert werden. Im April wurde die ebenfalls notwendige Operation der Hammerzehen durchgeführt. Debeka verweigert in der Leistungsmitteilung vom 1.4.22 die Bezahlung wegen Nichterstattbarkeit von Wahlleistungen? hin. Auf meine Remonstration hin wird mit Brief vom 1.6.22 nunmehr auf die Notwendigkeit eines ausführlichem ärztlichen Befunds- und Verlaufsbericht hingewiesen. Ärztliche Diagnose sowie der Verlaufsplan für die Operationen liegt der Debeka bereits vor. Meine Versuche o.a. Berichte zu erhalten waren erfolglos, da hier, in Italien, nicht üblich. Ungeachtet dessen wird nun von der Debka eine Kopie des Operations- und Entlassungsberichts nebst einer Schweigepflichtentbindungserklärung gefordert. Immerhin konnte ich den Operateur zu einer schriftlichen Bestätigung der durchgeführten Operationen bewegen sowie die Erklärung am 8.8. d.J. abgeben. Auf meine Erinnerungsschreiben vom 7.9. und 7.10. d.J. erfolgte bislang keinerlei Reaktion. Ich warte seit April auf eine Erstattungsleistung von ca. €3600!
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
18-12-2022 um 23:33 Uhr
Problem behoben
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Kundenservice NoteJA
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