Aufwendungsersatzanspruch wegen Nichzahlung

  • Ungelöst
  • 27 Dez 2021
  • #331933
  • 416
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In den Anlagen werden zwischen privaten Personen Beschlüsse der Wohneigentümer gefasst,die auch bestätigt wurden, jedoch erfolgte von der Gegenpartei weder Einhaltung(Hausordnung) noch Bezahlung , so dass wir möglich von einen Aufwendungsersatzanspruch ausgehen können.

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23-01-2022 um 19:16 Uhr


Zunächst meinen herzlichen Dank für ihre Unterstützung zur anstehenden Problematik.Die Antwort der DEBEKA war erst vor ein paar Tagen mit dem Ergebnis keine Leistungen für die Versicherung des Rechtsschutzes Wohneigentum, da das Ereignis bereits mit Eigentümerversammlung entstand und nicht erst mit der Klage. Für den Schadensrechtschutz gab es zwar der Hinweis,dass Mediation gut wäre, doch insgesamt wurde eine Leistungszahlung ausgeschlagen. Ich bitte Sie noch einmal darüber mir eine Mitteilung zu geben inwieweit der Schadenseintrit ab Eigentümergemeinschaftsversammlung - Beschlüsse wurden mit 666/1000 beschlossen- oder ? Und wann die # Monate zu Ende waren.
Da ich neben der Rechtsschutzversicherung für Wohneigentum auch noch über 20 Jahre einen Sachenrechtsschutz habe ,von denen ich doch auch Leistungen erhalten durfte.
Auf Ihre Antwort warten ich und würde mich sehr freuen,wenn Sie mir darüber Auskunft erteilen.
Mit freundlich Grüßen

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

21-02-2022 um 20:09 Uhr


Problem ungelöst

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Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Nach meinen Aufforderungen an die DEBEKA kam es zu ständigen nichtssagenden Wiederholungen der besagten Entscheidungsgründe obwohl die DEBEKA mit den klärenden Problemen meinerseits konfrontiert wurde.
Auf die Hinweise zu den Verträgen der Debeka und dessen meinerseits anzuwendenden Verpflichtungen wurden von der DEBEKA komplett ignoriert und wiederrum ohne Gründe. Obwohl in den Jahren 2020 sich die Gesetzlichkeiten diesbezüglich längst verändert haben, kommt es zum Hinweis Ombutsmann 2020.
Hier kann nur ein Anwalt vom Fach helfen,was jetzt auch zum Thema wird.
Da Sie gute Verbindungen zum RA ****** haben, lassen Sie sich einfach den Schriftverkehr doch einmal zeigen.
Selbst die vertragliche Verpflichtung in meiner privaten Rechtsschutzversicherung gegeben, dass die erste Auskunft vom Rechtsanwalt Kosten frei ist,wurde dieses von Herrn RA ****** abgelehnt.
Ich denke hier schaft das Gericht nun Klarheit. Vielleicht können Sie noch etwas diesbezüglich bewegen. Danke

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Debeka
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