Sorgfaltspflicht verletzt durch Zusteller

  • 10 Feb 2018
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Seit vielen Jahren haben wir mit der Deutschen Post einen "Garagenvertrag". Zuverlässig haben die Zusteller Pakete am "vereinbarten Ort" abgestellt, der von der Straße nicht einzusehen ist und Witterungsschutz gewährleistet. Mußten sie auf einen anderen Ablageort ausweichen, wurden wir mit einer Benachrichtigung im Briefkasten darüber informiert.
Seit kurzem arbeitet in unserem Bereich eine neue Zustellerin.
Heute entdeckten wir, daß ein schmales Päckchen hinter den Briefkasten geklemmt war. Dieser ist mit Abstand zu einem Stützbalken an einem Holzbrett montiert (gleiche Farbe wie das Päckchen), von der Straße aus gut zu sehen, und nicht überdacht!
Da das Päckchen optisch nicht so leicht auszumachen ist, können wir nicht einmal sagen, wie lange es dort schon lagerte.

Unsere Nachbarschaft hat auch schon schlechte Erfahrungen bezüglich der Sorgfalt dieser neuen Zustellerin gemacht.

Es ist dringend notwendig, diese Mitarbeiterin über ihre Sorgfaltspflichten zu belehren und diese Schludrigkeit abzustellen.

Verteilergebiet: 97346 Iphofen, Baugebiet Ost III.

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10-02-2018 um 14:16 Uhr

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