Täuschung bzgl. Kündigungsfrist sowie fehlende Widerrufsbelehrung

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  • 27 Nov 2020
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Sehr geehrte Damen und Herren,

seit 14.05.2020 beziehe ich die Zeitschrift Stern als „E-Kombi“ über die Exclusiv Marketing GmbH. Für die ersten 6 Monaten übernahm ein Kooperationspartner die Kosten. Am 24. August, zur Hälfte des Zeitraums, kündigte ich mein Probeabo.

Im November buchte man jedoch 79,30 € von meinem Konto ab. Offensichtlich will man mich erst am 14.11.2021, nachdem ich insgesamt 317,20 € gezahlt habe, aus dem Vertrag entlassen.

Dabei hatte ich doch frühzeitig den Vertrag gekündigt. Doch schon zu spät nach den Vorstellungen der Exclusiv Marketing GmbH! Diese sieht tatsächlich bei einem 6 Monats Vertrag volle 3 Monate Kündigungsfrist vor. Tatsächlich sind diese 3 Monate die maximale Kündigungsfrist, die der Gesetzgeber überhaupt bei Zeitschriften Abos erlaubt!

WENN die Exclusiv Marketing GmbH dies vor und nach Vertragsabschluss deutlich kommuniziert HÄTTE, wäre diese juristisch grenzwertige 3 Monatsfrist möglicherweise sogar rechtens.

Aber nein, man hat sich in beiden Bestätigungs E-Mails zum Thema Kündigungsfrist komplett ausgeschwiegen. Stattdessen haben Sie in die Fußzeile(!) der ersten Mail einen Link mit dem Namen harmlosen Namen „Liefervereinbarung“ versteckt. Dies habe ich erst gestern, nach dem freundlichen Hinweis einer Juristin über advocado, überhaupt entdeckt.

Dort verbergen sich nicht nur die AGB, die die 3 Monatsfrist regeln, nein, dort haben Sie auch noch die zwingend vorgeschriebene Widerrufsbelehrung versteckt! Indem Sie das gemacht haben, haben Sie gleichzeitig mein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen auf 52 Wochen verlängert!

Somit ist nicht nur meine Kündigung fristgerecht bei Ihnen eingegangen, was mein Abo am 14.11.2020 enden ließ, zudem mache ich von meinem erweiterten Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe hiermit den ganzen Vertrag.

Ich fordere Sie daher auf, mir bis 11. Dezember das neue Vertragsende schriftlich mitzuteilen. Ebenso die zeitgleiche Rückerstattung der am 13. November eingezogenen 79,30 €.

Mit freundlichen Grüßen
****** S.

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30-11-2020 um 09:30 Uhr


Hallo Herr ******, dem Vorwurf wegen Täuschung bzgl. Kündigungsfrist sowie fehlende Widerrufsbelehrung müssen wir widersprechen. Vor Bestellabschluss können Sie alle vertragsrelevanten Informationen zum Widerruf und zur Liefervereinbarung einsehen. Nur durch Bestätigung dieser ihrerseits kommt eine erfolgreiche Bestellung zustande. Gern setzen wir uns mit der Verwaltungsfirma in Verbindung und versuchen, eine für beider Seiten angenehme Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Exclusiv Marketing Team

30-11-2020 um 10:06 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es ist Ihr gutes Recht meinen Vorwürfen zu widersprechen.

Es wird daher, in einem ersten Schritt, wohl nötig sein, einen Fachanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen, der Ihnen exakt aufzeigt, gegen welche Gesetze Sie vor und nach Vertragsabschluss verstoßen haben.

Da meine Frist ohnehin bis zum 11. Dezember läuft, können Sie sich gerne, wie vorgeschlagen, mit der Verwaltungsfirma in Verbindung setzen und versuchen, eine für beide Seiten angenehme Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
****** S.

30-11-2020 um 11:01 Uhr


Sehr geehrter Herr ******, die Verwaltungsfirma hat uns soeben die fristgerechte Einstellung des Abonnements bestätigt. Die Erstattung der bereits eingezogenen Bezugsgebühren erfolgt auf das vorliegende Zahlungsmittel.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Exclusiv Marketing Team

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

30-11-2020 um 12:11 Uhr


Problem behoben

10 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Exclusiv Marketing sollte die Informationen über Widerrufsrecht und Kündigungsfrist so gestalten, dass der Kunde sie vor und nach Vertragsabschluss tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Dann gäbe es hinterher keine Streitereien.

Unterm Strich kann ich mich nicht beklagen, da der Exclusiv Marketing - bzw. PVZ-Kundenservice extrem schnell reagiert hat und letztlich ganz auf meine Forderungen eingegangen ist. Dafür bedanke ich mich sehr!

Ich finde dass das Einreichen einer Beschwerde über REKLAMATION24 die Verbraucher Rechte enorm stärkt! Auch dass im Hintergrund mit advocado die Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt, leicht gemacht wird, war mir eine große Hilfe. So konnte ich entsprechend argumentieren und hätte gleich eine sehr freundliche und kompetente Anwältin gehabt, falls es zu keiner Einigung gekommen wäre.

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