Stornierung(§ 649 BGB)

  • Ungelöst
  • 07 Jul 2022
  • #395436
  • 191
Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich Verlange unverzüglich das Sie sich mit den jeweiligen Fluggesellschaften in Verbindung setzten und meine Flüge stornieren!!


Trip-ID: 6809090

Nach mehrmaligen nachfragen wurde mir mitgeteilt das Ihr Portal das machen MUSS!!




Auch wenn der reine Flugpreis in vielen Fällen nicht erstattungsfähig ist, ist die Fluggesellschaft jedoch verpflichtet, Ihnen die nicht angefallenen Steuern, Gebühren und ggf. Kerosinzuschläge zurück zu erstatten
(§ 649 BGB).
Diese zählen nicht zu den vertraglich geschuldeten Stornokosten.
Bitte verlangen Sie daher von Ihrer Fluggesellschaft die Rückerstattung nicht angefallener Steuern, Gebühren und Kerosinzuschläge.

Erwarte eine zufriedenstellende Antwort!

Ansonsten werde ich Anzeige erstatten!!!!


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10-08-2022 um 21:15 Uhr


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