Katastrophe Urlaub 06.2023

  • Ungelöst
  • 05 Jul 2023
  • #511687
  • 170
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben bei ihnen am 13.06.23 – 21.06.23 eine Proschalreise in die Türkei mit der Buchungsnummer 47763082 zu einem Preis von Insgesamt 1.806 Euro gebucht.

leider muss ich mich bei Ihnen über die Leistungen auf der Reise nach Türkei, beschweren. Abgesehen von das 3-mal Das Hotelzimmer gewechselt, haben, da die Klimaanlage nicht funktionstüchtig ist. Und die drei Tagen die ich im Hotel Zimmer verbracht habe, die ich mit Durchfall und Erbrechen zu kämpfen hatte !!, die Klimaanlage ging ständig aus, nachts war sie Komplet ohne Funktion. Und zu Hause hatte ich noch lange mit der Nachwirkung zu kämpfen. Des Weiteren gab es auch erhebliche Probleme mit dem Hotel. Meine Frau sah’s mit der Raumpflegerin im Fahrstuhl fest, da der Strom bis zu dreimal am Tag ständig ausfiel. Und die Lautstärke Animation war nicht auszuhalte, es haben sehr viele Gäste beschwert. Hinzu kamen noch erhebliche Mängel bei der Hygiene und der Vollpension.
Die Buffets, die vom Hotel zur Verfügung gestellt wurden, kann man wirklich nicht mehr als „essbar“ bezeichnen. Vor Ort war für uns leider keine Hilfe verfügbar. Die Mängelliste insgesamt ist so umfangreich, dass es keine Möglichkeit gibt, sie in dieses Schreiben zu integrieren. Deshalb finden sie beigefügt Abzüge von Fotos, die diese Zustände belegen. Für diesen „versauten“ Urlaub kann nicht auch noch Geld gezahlt werden, deshalb erwarten wir von ihnen auch eine entsprechende Rückerstattung des Reisepreises.

Die wichtigsten Beweismittel sind Fotos und Mitreisender als Zeugen.
Da die gesamte Urlaubsreise Mangel behaftet war/en, verlange ich von Ihnen nach § 651i i.V.m. § 651m BGB nicht nur eine Preisminderung vom Reisepreis bzw. vom Tagesreisepreis, sondern auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit nach § 651n Abs. 2 BGB dazu auch BGH, Urteil vom 14. Mai 2013, Az. X ZR 15/11). Einen Reisegutschein werde/n wir nicht akzeptieren. Wir fordern Sie auf, binnen vier Wochen, also bis zum 07.08.2023, unsere Ansprüche zu regulieren.
Mit freundlichen Grüßen
****** ****** / Georg Wander

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19-07-2023 um 21:24 Uhr


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Die Damme war sehr bemüht.
Da können wir uns nicht beschweren.

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