Schadenersatz aufgrund Verletzung während Hotelaufenthalt

  • 12 Jan 2024
  • #575869
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf unseren Urlaub in Antalya im IC Hotel Green Palace vom 31.12.23 bis zum 09.01.24.

Am 02.01 ist folgender Vorfall geschehen.
Das Essen, welches am Buffet ausgeteilt wurde, hatte Fremdkörper. Dabei handelte es sich um eine Glasscherbe im Fleisch, serviert wurde Hackfleisch, siehe angehängtes Bild.
Meine Lebensgefährtin ******ükran ****** hatte demzufolge keine Luft bekommen, da die Glasscherbe sich in der Halsröhre befand und direkt zur Notaufnahme gesendet werden musste.

Dort angekommen, wurden viele Versuche unternommen, um das Fremdkörper zu entfernen. Meine Frau hatte davor versucht, zwanghaft die Glasscherbe runterzuschlucken, um wieder Luft zu bekommen. Dabei wurde ihr gesamte Halsröhre schwerst verletzt.

Folgende Befunde und Nachweis über den Krankenhaus Besuch bzw. Notaufnahme Einsatz sind angehängt.

Auf Basis dieser Nachweise und des Vorfalls verlangen wir einen Schadenersatz.
Durch die erlittenen Verletzungen beziehen wir uns hier auf § 253 Abs. 2 BGB auch auf ein Schmerzensgeldanspruch.

Der komplette Preis für die Reise betrug: 1.478,00 EUR.

Wir verlangen hiermit einen Schadenersatz von 90% des gesamten Reisepreises.
Hiermit setzen wir eine Frist bis zum 31.01.2024, um den Schadenersatz-Anspruch i.d.H.v 1.330,20 EUR zu zahlen.

Nach Bestätogung des Anspruchs werde ich Ihnen die IBAN Nummer mitteilen.

Wird der Anspruch auf den Schadenersatz und die Frist nicht eingehalten, sehen wir uns vor, gerichtlich vorzugehen.

Mit freundlichen Grüße
******. ******

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12-01-2024 um 14:17 Uhr

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