Ich habe ein Produkt bei Ihnen gekauft, dass angeblich IN meinem Briefkasten abgegeben wurde. Dort war es aber nicht, es befanden sich andere Briefsendungen darin. Jetzt soll ich nach Kontakt mit dem Kundenservice den Artikel bezahlen, ohne ihn erhalten zu haben. Laut gesetzlicher Regelung nach 474 BGB trägt der Verkäufer als Unternehmer beim Verbrauchsgüterkauf das Risiko der Versendung BIS zur persönlichen Abgabe und haftet damit für den Untergang auch durch den Zusteller, den der Unternehmer ausgesucht hat. Wieso wird hier die Rechtslage ignoriert?
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