Grüße Sie,
bisher ist die von Ihnen uns schriftlich mitgeteilte Rückerstattung der Stornierung immer noch nicht bei uns eingegangen. Dies bitte bis Ende der Woche tätigen. Wir würden ansonsten sowohl unseren Anwalt einschalten, als auch das EVZ benachrichtigen. Grüße, ******
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22-09-2020 um 16:27 Uhr
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