2024/BAWÜ/ LIDL FILIALE Begegnung mit W. Filialleitung mit "Schizophrenen Psychose" auch gegenüber Kundenverkehr!

  • 23 Mär 2024
  • #593101
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März 2024/BAWÜ/ LIDL FILIALE Begegnung mit W. Filialleitung mit ausgeprägten "Schizophrenen Psychose" auch gegenüber Kundenverkehr!


Baden-Württemberg in einer LIDL Filiale, morgens ca. 7:30 Uhr, Richtung meiner Einkaufstätigkeit, fiel mir Störungen am hiesigen Kaffeeautomaten da, welche ich zur Reklamation brachte, welche wiederum eine "Angestellte" an die "Filialleitung Person" übermittelt, denn diese Person die sich *nicht namentlich* zu verifizieren glaubte und somit sich "verweigerte" sich zu erkennen zu geben reagierte bis hierhin Normal, ab der zweiten Frage aber, die sich bezog auf (ob die Filiale in der Gruschtellkiste wie ich sie nenne) *sprich Angebotszone* sich "Küchenmesser-Set" befinden könnten, wurde die Dame plötzlich aus dem "Nichts" (völlig "schizophren" im geschäftlichen Umfeld), welches diese Person dazu veranlasste, in der Filiale "herumzuschreien-angst zustände"zu verbreiten, sich als (bedroht) bezeichnete und mir von ihrer Sicht aus sogar "Hausverbot androhend" äußerte.

Dabei muss man sagen, suchte ich nur das "Klärungsgespräch" auf die von Ihr "getätigten Aussagen" die sich gegen mich wandte, in die Richtung der (falschen Behauptungen & deren Unterstellung, Drohung und Gerüchte sowie "Unwahrheiten") in der Filiale (direkten Umgebung) verbreitete, welches veranlasste, mich an eine Dienststelle zu wenden, welche speziell für die Lidl Stiftung, zuständige Rechtsanwältin für Strafrecht übernimmt.
Man nennt dies auch ("Compliance-Beauftragten") welche ihren Sitz in 10629 Berlin hat.

Zum Schluss hin war ich dann doch sehr eingeschüchtert worden durch das seltsame aggressive massive Auftreten der Frau Filialleitung.""*

Für mich ergab sich die Situation als "EINDEUTIG", dass die unbekannte, sich namentlich verweigernde Aufsichts- und Führungsperson, eingetragene Filialleitung der Lidl Deutschland GmbH & Co. KG BAWÜ, mit einer (ausgeprägten "Schizophrenen Psychose") als eigentlich nicht tragbar erwiesen hat und hier vor Kunden sich völlig mit runter gelassenen Hose, sich offenbarte als (nicht Verantwortung tragende Führungskraft) und dem bereits oben beschriebenen Kontext!
Auch auf eine Entschuldigung, (der Filialleitung-Person) der vor Kundenbetrieb, mit weit offenen Gesichtsfeldern erschreckenden anwesenden Kunden, zeigten, dass diese, als "Führungsperson" eingesetzte W. Person, völlig (labil und unzurechnungsfähig)  in der betriebenen öffentlichen zugänglichen Filiale abgesetzt werden muss! (Sowie in ernsthafte Therapie ihres Krankheitsfalls).
***Frage an die Leser hier, ***
Wie würden Sie entscheiden** würden Sie hier privatrechtlich Strafanzeige erstatten wegen
"öffentlicher Beleidigung vor unbekannten Personen,
& "falscher Verdächtigungen/Unterstellungen" vor unbekannten Personen****

Ein solcher Fall kann, muss aber nicht die Ausnahme sein oder bleiben!

Auch ist diese Person auffällig geworden durch ihre)manisch-depressive) ausgeprägte Verhaltensweise, die Sie als Filialleitung eindeutig darstellte,  da kurz nach dem "Eklat" mit meiner Person, "Bauarbeiter" ihr Frühstück sich besorgten, in der Filiale, Sie mit diesen "rumgegackerten" Umgang pflegte und sich dabei sogar bereits im *Du & Du* Verhältnis bewegten, während ich, als meine Person sie förmlich als (Sie) ansprach.

(Die hier anzuwendenden Paragrafen lauten wie folgt (§ 185 StGB)  (§ 187 StGB) sowie (§ 186 StGB Abschnitt 14) ebenfalls (§ 78 StGB) & (§ 164 StGB) auch anzuwenden (§ 188 StGB), mit Verwendung des BGB Auszug (§1004 BGB) ebenfalls (§ 823 BGB Artikel 1 Abschnitt 1 und Artikel 2 Abschnitt 1 GG).

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23-03-2024 um 12:44 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an LIDL weitergeleitet. Mehr erfahren.

24-03-2024 um 01:38 Uhr


Erste Reaktion des betroffenen Unternehmens: Hier zeigt sich, dass" das Wort im Mund umdrehen" wahrhaftig ist und die Lidl-Stiftung befangen reagiert auf diese Anfrage. Es geht nur darum, diese Person den Namen zu erfahren, damit ich einen Prozess angehen kann, aber durch absichtliche Verzögerungstaktiken muss nun radikales Vorgehen angewandt werden, leider. "Im Klartext: Polizei-Anzeige-Staatsanwaltschaft-Anwalt-Richter-Urteil." Es wäre alles einfacher, wenn die Beklagte persönliche Person einfach vortritt und die einfache "Entschuldigung" anwendet. Kommunikation ist das A&O zur menschlichen Fairness. Aber lesen Sie selbst.....!

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