Ich habe mir im Mai 2020 bei Intersport Wanninger in Deggendorf Meindl-Wanderschuhe zum Preis von ca. 250.- Euro gekauft. Im Januar 2022 stellte ich fest, dass der Schuhe über dem Rist einen ca. 5 cm langen Riss aufweist.
Nach Reklamation bei Intersport Wanninger im Februar 2022 und nunmehr nach 9 Wochen bekam ich heute die Nachricht, dass der Schaden keine Garantieleistung hervorruft und ein Umtausch oder eine Reparatur nicht in Frage kommt. Zudem hat Meindl geschrieben, aufgrund der Sohleabnutzung wurde der Schuh hoch beansprucht und sei mitunter deswegen kaputt. Eine Garantieleistung kommt nicht in Frage. Intersport Wanninger stellt sich nun auch quer und sagt, dann können sie nichts machen und gaben mir den Schuh zurück. Eine Frechheit. Was soll und was kann ich tun? Rechnung habe ich noch mit exaktem Kaufdatum. Wo bleibt das Recht des Käufers?
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Antwort des Verbrauchers
16-05-2022 um 21:03 Uhr
Alles eine Frechheit, wie mit Kunden im Rahmen der Garantie umgegangen wird.
Antwort des Verbrauchers
16-05-2022 um 21:05 Uhr
Alles eine Frechheit, wie mit Kunden im Rahmen der Garantie umgegangen wird.
Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
20-06-2022 um 07:46 Uhr
Problem ungelöst
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Kundenservice NoteNEIN
Weiterempfehlung?
Absolute Frechheit.
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