übermäßige Sohlenabnutzung bei meinem Meindel Wanderschuh - Art.-Nr.: 85288003-Kaufdatum 22.05.2020

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  • 12 Okt 2021
  • #300223
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Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meinen lt. Zahlungsbeleg am 22.05.2020 im Schuhhaus Otto Cronauer, Hauptstr. 66, 66978 gekauften Wanderschuhen zeigen sich sehr starke Abnutzungserscheinungen beidseits im hinteren Sohlenbereich sowie Nahtauflösungen im vorderen Kappenbereich.
Auf meine heutige Reklamation beim Schuhhaus Cronauer unter Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung von 2 Jahren (EU-weit) wurde dies in harschem Ton abgelehnt, da es sich nach Darstellung der Mitarbeiterinnen des Schuhhauses um normale Abnutzung handele und eine Gewährleistung daher ausgeschlossen sei.
Auf meine Erwiderung, dass ich den Schuh lediglich zu dem bestimmungsgemäßen und von mir auch beim Kauf angegebenen Gebrauch (nämlich leichte Wanderungen im Pfälzer Wald ) verwendet habe und dies wegen der Corona- und Wetterbedingten Gegebenheiten seit dem Kauf der Schuhe auch nicht übermäßig möglich war, wurde ich an den Hersteller verwiesen, der voraussichtlich aber ebenso reagieren würde.
Außerdem würde das Einsenden der Schuhe beim Hersteller 15,00 € kosten, die von mir zu tragen wären.
Nachdem auch der Wunsch, die Angelegenheit mit dem Geschäftsführer persönlich zu besprechen abgelehnt wurde, haben wir das Schuhhaus verlassen.

Ich hatte mich bewusst für einen Wanderschuh von Meindel entschieden, weil mir dieser vom Personal des Schuhhauses Cronauer für die geschilderte Verwendung als passender und sehr geeigneter Wanderschuh vorgeschlagen wurde.
Zeitgleich hat sich meine Ehefrau einen Scarpa-Wanderschuh gekauft, der bei gleicher Beanspruchung keinerlei Abnutzungserscheinungen zeigt. Wir waren wandermäßig immer zusammen unterwegs.

Mir sind die gesetzlichen Regelungen (Gewährleistung – gegenüber dem Händler, Garantie gegenüber dem Hersteller) sowie die darüber hinaus stets bestehende Möglichkeit einer Kulanzregelung soweit bekannt, dass ich erkennen muss, dass ich als gutgläubiger Kunde in dem Vertrauen, ein für den angegeben Zweck von einem Fachhändler hierzu vorgeschlagenes Produkt erworben zu haben, rechtlich in einer schwachen Position bin, da ich was die Gewährleistung angeht gegenüber dem Hersteller beweisen müsste, dass es sich um einen Produktfehler handelt, der von Anfang an vorhanden war. Wie sollte mir dies ohne offizielles Beschreiten des Rechtsweges gelingen?

Ich würde mir vielmehr wünschen, dass Sie als Hersteller meine zutreffenden Angaben zum Gebrauch der Schuhe zum Anlass nehmen, sich ernsthaft mit der Problematik zu befassen, um ggf. derartige Beschwerden künftig vermeiden zu können und mich als Meindel- Kunden zurückzugewinnen.
Hierzu wäre natürlich konkret auch ein Angebot für eine Lösung für das geschilderte Problem erforderlich.
P.S.

Ich kann Ihnen auf Wunsch euch gern die Nachweise (Rechnungsquittung, Bilder) zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

16-11-2021 um 13:00 Uhr


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4 / 10

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NEIN

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Der Kundenservice von Meindl selbst war in Ordnung. Der Fehler in meinem konkreten Fall lag bei Fachhändler, der keine vernünftige Produktberatung gemacht hat. Anstelle eines von mir gewünschten Wanderhalbschuhs wurde mir ein leichter Freizeitschuh (so lautet lt. Meindl die Katalogbeschreibung) verkauft, der für Wanderungen nicht geeignet ist.

1
Meindl
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