Flugverspätung Flugnummer: BJ2307
Ansprüche aus der Fluggastrechte-VO 261/2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe bei Ihnen unter der Flugnummer BJ2307 einen Flug von Wien nach Djerba am und retour gebucht.
Der Abflug von Wien nach Djerba war um 4,5 Stunden verspätet, weshalb das Endziel um 4,5 Stunden verspätet erreicht wurde.
Mir stehen folgende Ansprüche zu
· Nach Art 7 der Fluggastrechteverordnung in Verbindung mit den Urteilen des EuGH (verbundene Rechtssachen C-402/07 und C-432/07, sowie verbundene Rechtssachen C-581/10 und C-629/10) habe ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400€ pro Fluggast.
Mit freundlichen Grüßen,
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14-09-2023 um 14:40 Uhr
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