Rückerstattung/Gutschein

  • Ungelöst
  • 30 Jun 2022
  • #393235
  • 154
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Das Gesetz vom 19. Mai 2020, Bundesgesetzblatt Teil I 2020, Nr. 22, Seite 948 zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie besagt:
(5) Der Inhaber eines nach den Absätzen 1 oder 2 ausgestellten Gutscheins kann von dem Veranstalter oder Betreiber die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn
2. er den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat."
Den Gutschein konnte ich nicht und möchte ich nicht einlösen.
Das Geld wird von Superfit nicht überwiesen und auch nicht mit den Beiträgen verrechnet.
Superfit gibt an, dass es sich ncht um einen Gutschein, sondern um ene Monatskarte handelt. Im Widerspruch dazu steht der zugeschickte Gutschein mit einem GUTSCHEINcode.

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30-06-2022 um 13:42 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Superfit weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

15-07-2022 um 06:26 Uhr


Problem ungelöst

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2
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