Unsere Familie (5 Personen) haben den Flug Düsseldorf- Istanbul und Istanbul - Düsseldorf 28.4.-1.5.23 mit turkish Airlines gebucht.
Da ich beruflich ich Stuttgart zu tun habe, habe ich einen neuen Hinflug nach Istanbul gebucht. Laut turkish Airlines verfällt jedoch der Rückflug , da ich den zuerst gebuchten Flug nicht nutze.
Das ist laut BGH Urteil meines Erachtens nicht zulässig. Da wir die Flüge über ein Reiseportal gebucht haben, so die Airline- müssen wir uns an Sie wenden.
Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung übe4 das weitere Vorgehen.
Viele Grüße
Laura Moselage
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Abschließende Betrachtung des Verbrauchers
11-04-2023 um 21:54 Uhr
Problem ungelöst
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