Abschleppen und Reparatur im Ausland trotz vorheriger Reparatur durch VW Werkstatt Seitz in 87700 Memmingen

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  • 07 Aug 2023
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Am Samstag, 22.07.2023 fuhr ich zusammen mit meiner Frau mit unserem Beetle, amtl. Kennzeichen MM - RA 700, nach München. Das Fahrzeug wurde abgestellt und wir wollten gegen 19:00 Uhr wieder nach Hause nach Memmingen fahren. Das Fahrzeug ließ sich jedoch nicht bewegen, weil trotz durchgedrücktem Gaspedal das Fahrzeug sich nicht von der Stelle bewegte. Es leuchtete auch der rote Hinweis "EPC" im Fahrzeug auf. Der ADAC mußte gerufen werden. Nach ca. 30 min. gelang es dem ADAC den PKW wieder startklar zu machen, so dass wir nach Hause fahren konnten.
Am Montag, 24.07.2023 wurde das Fahrzeug in die VW Werkstatt VW Seitz in Memmingen gebracht und "repariert". Es wurde die Drosselklappe erneuert (s. beigefügter Beleg).
Am Dienstag, 25.07.23 fuhren wir mit dem PKW in den Urlaub nach Südtirol.
Freitag, 28.07.2023 blieb das Fahrzeug am Berg (zwischen Bozen und Jenesien) erneut stehen. Es leuchtete wieder der rote Hinweis "ERP" im Fahrzeug auf, der PKW fuhr nicht weiter.
Wir informierten am Freitag sofort die sog. "Mobilitätsgarantie" von VW. Unser Anruf wurde um 14:30 Uhr entgegengenommen. Ich informierte die Kontaktdame, dass wir kein Wasser im Fahrzeug haben , es sehr heiß ist und kein Schatten in der Nähe ist. die Dame nahm dies auch alles in ihrem Vermerk auf.
Als wir nach 90 Minuten immer noch Nichts von der europäischen Notrufzentrale hörten, habe ich erneut bei der "Mobilitätsgarantie " angerufen und bekam die Auskunft, dass unser "Notruf" erst um 15:21 an die europäische Notrufzentrale abgesetzt wurde. "Wir sollen warten". Nachdem wir bis 18:30 Uhr keinerlei Rückmeldung von der Notrufzentrale erhalten haben, dass unsere Notlage bearbeitet wird bzw. wann wir Hilfe erhalten, habe ich um 18:30 Uhr den Herrn von der Mobilitätsgarantie erneut angerufen. Er wußte selber nicht, warum wir noch nicht von der europäischen Notrufzentrale kontaktiert wurden, bzw. ob und wann wir Hilfe erhalten. Ich habe ihm daraufhin mitgeteilt, dass wir uns also selber helfen müssen und damit der Auftrag an die Mobilitätsgarantie/europäische Notrufzentrale aufgrund nicht erfolgter Hilfe storniert wird.
Wir haben in Folge unser Fahrzeug zurückgelassen und sind über Bozen in unsere Unterkunft in der nähe von Bozen zurückgekehrt.
Das Fahrzeug wurde am nächsten Tag abgeschleppt und in eine VW Werkstatt gebracht. Am Montag waren wir dann um 8:00 an der Werkstatt in Südtirol (VW Brenner in Bozen), um die Reparatur des PKW in Auftrag zu geben. Hier wurde das
Fahrzeug von Montag, 31.07.23 bis Mittwoch 02.08.23 repariert (s. beigefügter Beleg).
Folgende Punkte gilt es zu überprüfen und zu klären:
1) Wie kann es sein, dass derselbe Fehler wie am 22.07.23 - trotz Reparatur durch die VW Werkstatt Seitz in Memmingen vom 24.07.23 - erneut in unserem Urlaub im Ausland auftrat, was eine Vielzahl von Unannehmlichkeiten und vertane Urlaubstage zur Folge hatte.
2) Wie kann es sein, dass wir trotz Absetzen eines Hilfenotrufs an die sog. "Mobilitätsgarantie/europäische Notrufzentrale keinerlei Hilfe erhalten haben, so dass wir notgedrungen unser Fahrzeug zurücklassen mussten und uns selber um alles kümmern mussten. Zwischenzeitlich haben wir "gelernt", dass die Mobilitätsgarantie von VW nicht funktioniert und offensichtlich nur für "Werbezwecke" eingesetzt wird , um Kunden in die VW Werkstatt zu locken.
3) Wie möchten Sie die uns entstandenen Unannehmlichkeiten bis hin zu 4 verlorenen Urlaubstagen wieder gutmachen ? Hier erwarten wir eine angemessene Entschädigungsleistung.
Mit freundlichen Grüßen
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07-08-2023 um 20:50 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Volkswagen weitergeleitet. Mehr erfahren.

15-08-2023 um 21:58 Uhr

Die Beschwerde wurde per Brief an Volkswagen weitergeleitet. Mehr erfahren.

21-08-2023 um 18:04 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,
bislang habe ich noch keinerlei Reaktion von Ihnen auf meine Beschwerde vom 07.08.2023 erhalten .
Ich erwarte nunmehr eine unverzügliche Entschädigung.
Sollte bis zum 04. September 2023 keine Entschädigung erfolgt sein, werde ich die Angelegenheit anwaltlich klären lassen.
Mit freundlichen Grüßen

05-09-2023 um 09:05 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem bislang noch keinerlei Reaktion von Ihnen eingegangen ist, erinnere ich nunmehr erneut an meine Schreiben vom 07.08.23 und 21.08.23 und setze eine letztmalige Nachfrist bis zum 15.09.23.
Mit freundlichen Grüßen

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

21-09-2023 um 12:36 Uhr


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