Fehlender Artikel im Karton

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  • 29 Jun 2023
  • #509105
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Guten Tag,

Die Quittung habe ich noch, diese befand sich ja bereits im Anhang meiner ersten Email. Den Karton habe ich aber bereits entsorgt.

Soll ich jetzt mit allen Einzelteilen in eine Action Filiale fahren? Da momentan Sommerferien sind, habe ich alle meine 3 Kinder zuhause, davon 2 ganz kleine.

Sie können Sich sicherlich vorstellen, dass es für mich ein Riesen Aufwand ist, mit allen Kindern und allen Einzelteilen in einen Action zu fahren und dann dort noch auf die Beurteilung der Geschäftsleitung zu hoffen. Für mich quasi schier unmöglich.

Deswegen würde ich Sie bitten, mir einen neuen Schirm inkl Schrauben zuzusenden, dann werde ich die mir vorhandenen Einzelteile meines Schirms in den Karton packen und an Sie zurück senden.

Ich bitte höflichst nochmal um ein kulantes Vorgehen Ihrerseits.
Das war für mich sehr viel Geld, dass ich für den Schirm ausgegeben habe, da wir monatlich nicht viel zur Verfügung haben. Hinzu kommt, dass ich den Schirm gekauft habe, um meine Kinder vor der Sonne zu schützen. Und auch das kann ich bis jetzt nicht, weil ich ihn ohne Schrauben nicht zusammen bauen kann.

Bitte bitte helfen Sie mir, ich bin ansonsten total aufgeschmissen.

Da es ja nicht mein Verschulden war, bitte ich Sie wirklich nochmals um Hilfe.

Ich konnte doch überhaupt nichts dafür, dass das Paket nicht vollständig bestückt war.

Vielen Dank & freundliche Grüße

****** ******
An der Kuhbrücke 2
52355 Düren

Am 29.06.23 um 10:26 schrieb Kundenservice Action Deutschland

Von: "Kundenservice Action Deutschland" <kundenservice@action.de>
Datum: 29. Juni 2023
An: ******@gmx.de
Cc:
Betreff: [ Ticket: 203980 ] Sonnenschirm

Action



Sehr geehrte Frau ******,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bedauern, dass sich der von Ihnen gekaufte Artikel als unvollständig erweist.

Leider können wir Ihnen keinen Schrauben zuschicken, aber Sie können mit dem Artikel in eine Filiale zurückkehren. Nach Vorlage des Kaufbelegs und des Artikels wird die Geschäftsleitung die Situation beurteilen. Sie können dann zwischen einem Ersatzartikel oder einer Rückerstattung wählen.

Wenn Sie nicht mehr im Besitz der Quittung sind, ist es auch möglich, mit einer Kopie des Kontoauszugs die Filiale zu besuchen, in der die Kartenzahlung stattgefunden hat.

Wir hoffen, damit alle Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Frau Gepkens | Kundenservice
Webseite: www.action.com

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29-06-2023 um 11:24 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Action weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

13-07-2023 um 21:25 Uhr


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Schlecht

2
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