Keine Stornierung möglich, Firma nicht erreichbar

  • Ungelöst
  • 26 Mai 2020
  • #59404
  • 1.682
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Ich habe einen Parkplatz am Flughafen Stuttgart am 18.01.20 reserviert und dafür 81.- per Vorkasse bezahlt.
Mit der Corona-Pandemie ist es mir mittlerweile nicht mehr möglich zu verreisen und darüberhinaus wurde mein Flug für den 02.06. und der Rückflug am 04.06. von der Fluggesellschaft ersatzlos gestrichen.
Ich bat per Mail um Stornierung (mit Angabe einer Kontonumemr und vollständiger Kontaktdaten) am 06.05. und am 16.05. - bisher kam seitens Apcoa keine Reaktion, keine Antwort, kein Lebenszeichen. Telefonisch ist das Unternehmen nicht zu erreichen, wie bereits in vielen Reklamationen nachzulesen ist.
Wenn man nun in den vielen Reklamationen schaut, dann versucht Apcoa seine Kunden mit Gutscheinen oder Pauschalbeträgen zu entschädigen.
Erstens müssen Gutscheine nach aktuell geltendem EU-Recht durch die Kunden nicht akzeptiert werden, zweitens halte ich den Ausschluss von Stornierungen per AGB für "sittenwidrig".
Sollte Apcoa dies nicht so sehen und sich weiter "tot" stellen bzw. die komplette Rückerstattung meiner Stellplatzgebühr verweigern, werde ich auch wegen lediglich 81 Euro den Rechtsweg bestreiten. Ein anderes Mittel scheint bei diesem Unternehmen nicht zu helfen.

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26-05-2020 um 12:17 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an Apcoa Parking weitergeleitet. Mehr erfahren.

27-05-2020 um 14:26 Uhr


Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich Reservierung Ihres gebuchten Stellplatzes.
Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit, die durch eine sehr hohe Anzahl von Anfragen verursacht wurde.
Die Verbreitung des Coronavirus bestimmt aktuell den Alltag der Menschen auf der ganzen Welt und stellt uns alle vor größte Herausforderungen. Die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Kunden, Mitarbeiter und Partner stehen für uns dabei an erster Stelle. Aufgrund der bekannten, flächendeckenden Einschränkungen in allen Bundesländern ist auch die Branche der Parkraumanbieter an Flughäfen, Messen sowie innerstädtisch sehr stark betroffen.

Nach Prüfung Ihres Anliegens möchten wir Ihnen daher mitteilen, dass wir die Buchung Ihres Stellplatzes vertragsbedingt leider nicht stornieren können. Wir verstehen aber, dass in Krisenzeiten jeder seine ganz eigenen Prioritäten hat. Wir versichern Ihnen daher, dass wir auch zukünftig für Sie da sind ! Sehr gerne bieten wir Ihnen einen individuellen Gutschein für eine zukünftige Buchung an.

Ihr persönlicher Gutschein für Ihre Treue und für Ihre kommende Reisebuchung lautet:
Gutschein-Code: STR50- XXXXXXXX
Wert: 50 Euro
Gültigkeit: 01.01.2021 – 31.12.2021
Bitte einlösen auf www.flughafen-stuttgart.de/an-abreise-und-parken/parken/parkplatz-buchen/

Nach dieser Krise wollen wir als Ihr Parkraumanbieter wieder gestärkt für Sie da sein – und daran arbeitet unser ganzes Team mit voller Kraft. Wir bitten Sie ganz herzlich um Ihr Verständnis und freuen uns, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Vielen Dank für Ihr großes Vertrauen und Ihre Treue.

Alles Gute, bleiben Sie Gesund und passen Sie auf sich auf.

Mit freundlichen Grüßen

ppa. Anja Müller
Director Operations
APCOA PARKING Deutschland GmbH

28-05-2020 um 13:40 Uhr


Es ist schon faszinierend, dass manche Unternehmen erst nach Veröffentlichung von Missständen reagieren .. meine ersten beiden Mail blieben unbeantwortet!
Aber nun zur Sache:
Der angebotene Gutschein ist nach EU-Recht nicht zulässig, zudem sind die AGBs hinsichtlich der Weigerung einer Erstattgun als sittenwidrig im Sinne des BGB einzustufen.
Daher kann ich den angebotenen Gutschein nicht annehmen und bestehe weiterhin auf Rückzahlung meiner bereits entrichteten Gebühr. Notfalls werde ich den Rechtsweg bestreiten.

03-06-2020 um 17:07 Uhr


Unglaublich ... trotz Statusänderung und erneuter Formulierung meiner Forderung, setzt das Unternehmen den Status dieser Beschwerde auch "behoben". Dies ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Ich habe dem Unternehmen Apcoa eine zweiwöchige Frist zur vollständigen Rückerstattung meiner Parkgebühren gewährt.
Die Begründung für meine Forderung bleibt bestehen:
1) Flug gestrichen, daher auch kein Parken
2) Gutschein nach EU-Recht nicht hinnehmbar
3) Rückerstattung per AGB ausgeschlossen ist als sittenwidrig i.S. des BGB zu werten
Nach Ablauf der von mir gesetzten Frist und sofern in dieser Zeit kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, werde ich mit anwaltlicher Hilfe des Rechtsweg bestreiten.
Der Status meiner Beschwerde ist noch offen.

05-06-2020 um 09:14 Uhr


Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Antwort zu 1) : Sie haben einen separaten, einzelnen Vertrag über die Nutzung des Parkplatzes abgeschlossen und dabei unsere AGB akzeptiert. Der Vertrag beinhaltet keinen unmittelbaren Bezug zu einer Flugbuchung. Es gibt auch Kunden, die einen Parkplatz buchen und mit einem Busunternehmen weiterfahren.

Zu 2) Dieses EU-Recht ist noch nicht in deutsches Recht übernommen worden und betrifft AUSSCHLIEßLICH Buchungen für Reisen und Flüge, die gar nicht stattgefunden haben. Unsere Dienstleistung stand und steht Ihnen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
Zu 3) Es steht Ihnen natürlich frei, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Legen Sie bitte dem Anwalt als erstes die AGB vor.

Mit freundlichen Grüßen

APCOA Customer Service

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

19-06-2020 um 09:45 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Ein Unternehmen, dass schamlos die Umstände der Corona-Pandemie ausnutzt, ist kein Unternehmen meines Vertrauens. Allein die Bemerkung "Ich könne ja mit dem Bus fahren" wenn mein Flug gestrichen wurde (per EMail erhalten) und daher auch am Flughafen parken, grenzt an Unverschämtheit, die ich nicht zu akzeptieren bereit bin.
Daher gilt für mich: APCOA - Nein, danke!
Es ist weiterhin meine Absicht, solch ein Geschäftsgebaren öffentlich zu machen und den Rechtsweg einzuschlagen.

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Apcoa Parking
Zufriedenheitsindex: 56.5/100

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