Ablehnung der außerordentlichen Kündigung!

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  • 30 Jun 2020
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Am 06.07.2019, habe ich über das Poral Check24 meine KFZ-Versicherung bei der BavariaDirekt abgeschlossen. Soweit alles ohne Probleme.
Ein Gutes Jahr später, am 24.05.2020, erhalte ich eine Erinnerung per Mail, dass meine neue Beitragszahlung zum abrufen bereit steht. An diesem Tag, wurde ich davon in Kenntnis gesetzt. Der neue Jahresbetrag, liegt gut 80€ höher als der Vorjahresbetrag.
Laut Gesetz und auch laut Information der BavariaDirekt, steht nach erfolgte Kenntnis (24.05.2020!), ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat zu, wenn der neue Betrag höher ausfällt als der vom Vorjahr, was hier ja nun mal der Fall ist.
Am 21.06.2020 ging per Mail meine außerordentliche Kündigung bei der BavariaDirekt noch fristgerecht ein!
Am 26.06.2020 erhielt ich ein postalisches Schreiben, mit der Ablehnung der Kündigung, diese wäre zu spät eingegangen.
Noch am gleichen Tag, sagte mir ein Mitarbeiter am Telefon, ich könnte Widerspruch einlegen, was ich dann auch direkt tat. Die Mail ging am 26.06.2020 noch raus.
Am 30.06.2020 erhielt ich eine neue Ablehnung, mit der Begründung, ich wäre schon am 20.05.2020 informiert worden und am 24.05.2020 nur noch mal daran erinnert. Dies ist aber nie der Fall gewesen! Ich habe bis dato, weder per Mail noch per Post ein Schreiben zum 20.05.2020 mit dem Hinweis auf eine neue Betragszahlung erhalten! Kenntnis erlangte ich erst am 24.05.2020 davon!
Sollte die ein systemischer Fehler sein, ist es aber am Ende nicht mein Verschulden, sondern das der BavariaDirekt, die augenscheinlich nicht dazu steht und erst recht nicht auf Kulanz und Kundenzufriedenheit aus ist.
Meine Kündigung ist und bleibt rechtens und ich fordere die BavariaDirekt auf, meine rechtsgültige Kündigung endlich zu akzeptieren!

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03-08-2020 um 15:51 Uhr


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