Diskriminierung bei BayWa Bau- und Gartenmärkte GmbH & Co. KG

  • Ungelöst
  • 01 Nov 2020
  • #140080
  • 404
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Konkret betrifft meine Beschwerde eine Filiale in Aalen, ich bitte hier jedoch ausdrücklich um Bearbeitung der Beschwerde durch die Konzernleitung und nicht(!) durch den Inhaber des Ladengeschäftes (dessen Standpunkt kenne ich bereits).

Asthmatiker und anderen körperlich Eingeschränkten, die keine sogenannte Gesichtsmaske tragen können, wird der Einkauf im genannten Ladengeschäft durch eine Mitarbeiterin an der Information verwehrt. Erst wenn der Inhaber dazu gerufen wird, werden Alternativen aufgezeigt:

(1) Als Alternative zur Gesichtsmaske wird der Kunde genötigt einen sogenannten Faceshield zu tragen. Dieser verursacht die selben, wenn nicht sogar schwerere Probleme wie die Alternative gegen die ein Attest besteht.

(2) Auch mit dem "Faceshield" ist ein Einkauf nur unter ständiger Überwachung durch einen Mitarbeiter möglich.

(3) Als letzte Alternative besteht die Möglichkeit die Ware an den Eingang zu bringen oder nach Hause liefern zu lassen.

(1) bedeutet ein effektives Hausverbot für körperlich beeinträchtigte Mitmenschen. (2) bedeutet nichts anderes als die weitere Bloßstellung und Gängelung körperlich beeinträchtigter Mitmenschen. (3) stellt keinen Vorteil zum Onlinehandel dar. Wären die Mitarbeiter ihrer Märkte etwa auch bereit z.B. alle Blumentöpfe des Ladens zur Ansicht an den Eingang zu bringen? Oder gar - zur Ansicht - zu mir nach Hause zu liefern?

Die genannten Einschränkungen werden offen durch den Ladeninhaber kommuniziert, zum Beispiel hier (angehängter Screenshot) als Antwort auf eine Bewertung in Google Maps.

Der Ladeninhaber vertritt hier völlig offen entweder die Ansicht dass ärztliche Atteste nicht ernst zu nehmen sind, oder dass Diskriminierung in diesem Umfang akzeptabel ist. Vergleichbar mit dieser Ladenpolitik wäre ein Verbot von Rollstühlen oder sonstigen Gehhilfen in Ihren Ladengeschäften.

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02-11-2020 um 12:29 Uhr


Die BayWa GmbH hat mit einer Standardantwort geantwortet. Da hier ein öffentliches Interesse bestehen sollte, zitiere ich:


"Sehr geehrter Herr ...,



wir bedauern, dass Sie als Kunde unseres Hauses wegen der Umsetzung von Corona-Schutzmaßnahmen unzufrieden sind und wollen deshalb wie folgt Stellung nehmen:

Wir nehmen in den BayWa Bau- & Gartenmärkten die Corona-Pandemie sehr ernst und setzen die Ländervorgaben bezüglich Schutz-und Sicherheitsmaßnahmen seit Beginn der Krise konsequent um. Damit sind wir bei unseren Kunden auf große Akzeptanz gestoßen und auch die Zusammenarbeit mit den Behörden hat uns regional immer in unserem Handeln bestätigt.

Wir möchten hierbei auch betonen, dass uns alle unsere Kunden sehr wichtig sind und wir auch in schwierigen Situationen, stets versuchen, lösungsorientiert zu handeln.



Grundsätzlich sind wir aufgrund behördlicher Vorgaben gezwungen, ein besonderes Hygienekonzept umzusetzen.

Zu diesem Hygienekonzept gehört es bei uns – wie bei den meisten öffentlichen und privaten Einrichtungen - dass die Kunden zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen im Markt anwesenden Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.



Bei entsprechenden, gesundheitlichen Einschränkungen muss eine formlose ( ärztliche ) Bestätigung nachgewiesen werden, die dann auch vorzulegen ist. Behinderte Menschen können mit einem Schwerbehindertenausweis nachweisen, dass eine Gesichtsmaske für Sie gesundheitlich nicht zumutbar ist.



Wir sind verpflichtet, alle unsere Mitarbeiter und alle Kunden bestmöglich vor Infektionen zu schützen und weisen deshalb für jedermann erkennbar deutlich darauf hin, dass in unseren Märkten eine Maske zu tragen ist.



Zur Durchsetzung des Hygienekonzepts sind wir gezwungen, jeder Person den Zutritt und den Einkauf zu versagen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt und auch nicht das Vorliegen einer der vorgenannten Ausnahmetatbestände nachweisen oder glaubhaft machen kann. Die bloße Behauptung eines Ausnahmesachverhaltes reicht naturgemäß nicht aus.



Trägt ein Besucher in unseren Märkten keine Maske, so gefährdet, irritiert und ängstigt er damit naturgemäß andere Kunden und besonders unsere Mitarbeiter, die sich dem nicht entziehen können.

Zu deren Schutz und im Interesse der Allgemeinheit bestehen wir deshalb auf der Vorgabe zur Mund-Nasen Bedeckung, soweit kein Ausnahmetatbestand nachgewiesen ist.



Wir haben aber zusätzliche Möglichkeiten entwickelt, um auch den Bedürfnissen und Interessen der Kunden Rechnung zu tragen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

Dazu bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:



- Wir suchen Ihnen die gewünschte Ware im Markt heraus, bringen Ihnen diese an die Hauptinfo und Sie können dort bezahlen.

- Wir liefern Ihnen Ware nach telefonischer Bestellung ab 150,-€ Einkaufswert kostenlos im Radius von 15 km um den Markt nach Hause.



Wir hoffen, Ihre Fragen ausreichend beantwortet und auch für Sie vernünftige Lösungswege aufgezeigt zu haben.



Wir werden weiterhin alles daransetzen, unsere Mitarbeiter und Kunden bestmöglich zu schützen. Das liegt zugleich im Interesse der Allgemeinheit an einer Begrenzung des Infektionsgeschehens und dient damit auch Ihnen persönlich.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute.



Mit besten Grüßen"


Meine Antwort hierauf, die dem Konzern bereits per E-Mail vorliegt ist folgende:

"Sehr geehrte Frau ...,


Wurde denn meine Beschwerde tatsächlich gelesen? Mir scheint sie haben hier mit einer Standardantwort geantwortet.

Im konkreten Fall lag ein Attest vor, welches dem Inhaber auch vorgelegt wurde. Der Inhaber bestand daraufhin (1.) auf das Tragen eines sogenannten "Faceshield", welches für Betroffene dieselben wenn nicht sogar schlimmere Probleme verursacht wie die herkömmliche Alltagsmaske und (2.) dass auch mit einem "Faceshield" ein Einkauf nur begleitet und überwacht durch einen Mitarbeiter erfolgen kann.

In diesem Markt ist das nicht der erste Fall von Diskriminierung - auch mit Attest. Schauen sie sich die Bewertungshistorie auf Google an. Den Screenshot hatte ich ja angehängt.

Ich frage sie also nochmals: Entspricht das Verhalten des Inhabers der Konzernpolitik? Dann stehen Sie bitte zur Diskriminierung und bringen Sie vor alle Geschäfte entsprechende Warnhinweise an um Betroffenen den Besuch zu ersparen. Entspricht das Verhalten nicht der Konzernpolitik? Dann distanzieren Sie sich und ermahnen Sie den Inhaber.


Viele Grüße,
..."

15-11-2020 um 12:05 Uhr


Da es auf obigen Schriftverkehr immer noch keine Antwort seitens der Konzernleitung gibt, muss davon ausgegangen werden dass Diskriminierung in einem Ausmaß wie oben beschrieben vom Konzern stillschweigend unterstützt wird.

Wer mit Diskriminierung nicht einverstanden ist und/oder als Betroffener nicht auf ähnliche Weise belästigt werden will, sollte ALLE Märkte der HELLWEG Gruppe, wozu auch auch die BAYWA Märkte zählen zukünftig meiden.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

09-12-2020 um 21:27 Uhr


Problem ungelöst

1 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Dazu ist oben wohl schon alles gesagt. Das Verhalten der HELLWEG AG ist unter aller Kanone, und ich kann nur hoffen dass ein solches Verhalten auch in der Nach-Corona-Zeit nicht vergessen wird.

Wer mit Diskriminierung nicht einverstanden ist und/oder als Betroffener nicht auf ähnliche Weise belästigt werden will, sollte ALLE Märkte der HELLWEG Gruppe, wozu auch auch die BAYWA Märkte zählen zukünftig meiden.

3
Baywa Baumarkt
Zufriedenheitsindex: n.d.

„n.d.“ (nicht definiert) bedeutet dass das Unternehmen nicht genügend Bewertungen erhalten hat, damit ein Zufriedenheitsindex errechnet werden kann.

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