Stornierungsrechnung für Ihre Dominikanische Republik-Reise zu Buchungsnummer: 62631642; hier: Beschwerde

  • Behoben
  • 28 Jan 2024
  • #579919
  • 196
Anzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie mir den vollen Reisepreis hier erstatten müssen, auch die 2.976,00 €, da Sie als Reiseveranstalter die Pflicht gehabt hätten, mich bei der Buchung einer Auslandsreise ungefragt über die im jeweiligen Durchreise- oder Zielland geltenden Einreisebestimmungen zu unterrichten.

Wir wollten ordnungsgemäß am 27.01. am Airport gegen 4 Uhr bei KLM einchecken, da teilte man uns mit, dass wir auch beim Transit über die USA eine ESTA-Einreisegenehmigung bräuchten, die wir nicht hatten, da wir aufgrund der o. a. Schilderung, darüber uns auch keine Erkenntnis vorlag.

Versuchte dann noch vor Ort dies via App zu erfüllen, jedoch leider alles ohne Erfolg, da die Freigabe im Schnitt auch 72 Stunden dauern kann und ich dann gegen 6 Uhr mich telefonisch an Sie wandte und da lediglich die Antwort kam, man hätte sich selber darum informieren müssen, nein und was rechtlich per se auch falsch ist, da gemäß Urteilen von Reiserechtskammern schon, "der Reiseveranstalter die Pflicht gehabt hätte, mich bei der Buchung einer Auslandsreise ungefragt über die im jeweiligen Durchreise- oder Zielland geltenden Einreisebestimmungen zu unterrichten, was definitiv von keiner Seite erfolgt ist und hier wohl unstrittig, wie unsteitig sein dürfte.
Notabene: Eine pauschale Mitteilung, nach der die Transitbedingungen für die USA zu beachten sind, reicht gemäß Rechtsprechung zufolge nicht aus.

Hierzu habe ich alle Unterlagen nochmals gesichtet und mir gesichert und es wurde mit keiner Silbe informiert, dass aber das Hotel ein Wort ihres Namens geändert hat, da wurde ich mehrmals und von verschiedenen Seiten informiert. Was für eine Petitesse und bei den wichtigen Sachen kam gar nichts!
Lediglich die Information über das erforderliche E-Ticket für die Dominikanische Republik kam und dies hatten wir auch zeitig erfüllt gehabt.

Bei dem o. a. Telefonat blieb dann auch nur die eine Option die Buchung erst mal zu stornieren, dass zumindest der Schaden nicht noch weiter eskaliert.

Glaube ich brauche nicht extra betonen, welchen Ärger, Verdruss, Enttäuschung und auch Tränen dieses ganze Dilemma sonst noch auslöste, ungeachtet dem finanziellen Schaden, und ich glaube Sie tuen nur Recht mir hier zumindest den ganzen Reisepreis bis spätestens 02.02.2024 zu regulieren, andernfalls sähe ich mich gezwungen den Vorgang an eine Reiserechts-Anwaltskanzlei zu übergeben.

Hoffe Sie können erahnen welchen Schaden Sie da angerichtet haben und Sie eigentlich auch schadensersatzpflichtig wären für die ganzen Umstände die damit einhergehen, wie Verbrauch von Urlaubstagen etc. pp..

Besten Dank im Voraus für Ihr Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen
****** ******

Teilen

28-01-2024 um 12:10 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an CHECK24 weitergeleitet. Mehr erfahren.

29-01-2024 um 12:18 Uhr


Sehr geehrter Reisegast,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind. Unser Anspruch ist es, immer die beste Unterstützung für jeden unserer Kunden zu gewährleisten.

Gerne prüfen wir Ihr Anliegen. Zu den weiteren Schritten haben wir Ihnen eine Nachricht per E-Mail zugesandt.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und sind bei Rückfragen auch weiterhin für Sie da.

Beste Grüße
Anne, CHECK24 Reise

30-01-2024 um 10:46 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie negieren wieder mal besserem Wissens und nach entsprechender aktueller Rechtsprechung, dass "der Reiseveranstalter nicht nur pauschal auf die Transitbedingungen für die USA hinzuweisen hat. Das genügt nicht".

Im vorliegenden Fall dürfte das eineindeutig sein das Sie das unter den vielen anderem das auch als eher unbedeutendes Beiwerk aufführten. Seltsam nur, dass Sie es für das erforderliche E-Ticket für die Dominikanische Republik, wie für die ganzen Corona Themen es offensichtlich auch können den Kunden explizit aufmerksam zu machen.

Ich erwarte nicht, das der oder die Verfasser*in der Antwort Jurist*in ist, aber man sollte sich schon vorher kundig und/oder schlau machen, auch was die aktuelle Lage ist, andernfalls bei Experten auch mal Rat holen.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

30-01-2024 um 14:20 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht und dass Sie sich Zeit für ein persönliches Gespräch genommen haben.

Wir bedauern, dass die von uns gewählte Darstellung der Einreiseinformationen nicht Ihren Erwartungen entspricht.

Gerne haben wir Sie zusätzlich per E-Mail über den weiteren Ablauf informiert.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Beste Grüße
Claudi, CHECK24 Reise

30-01-2024 um 14:51 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herren,

bedanke mich auch für das Gespräch, aber die Aussage ", dass die von uns gewählte Darstellung der Einreiseinformationen nicht Ihren Erwartungen entspricht." Replik meinerseits: Es geht nicht darum, ob MEINE Erwartung der Darstellung der Einreiseinformationen entsprochen wird, sondern ob rechtskonform und der u. a. aktuellen Rechtsprechung entsprechend.
Verbal wurde mir kommuniziert, das man angeblich ständig und überall man beim Buchvorgang über Check24 als Transitreisender über die USA auf ESTA hingewiesen wird. Das ist natürlich völliger Unfug und unwahr und entspricht auch nicht dem echten Buchungsvorgang. Eigentlich ging es in dem Gespräch nur darum, das Check24 gar alles richtig gemacht haben soll, ungeachtet derer hier evidenten missachteten rechtlich verlangten "individuellen" Hinweispflicht.

Mit freundlichen Grüßen
****** ******

30-01-2024 um 18:09 Uhr


Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr erneutes Feedback.

Gerne haben wir Ihnen eine ausführliche Rückmeldung per E-Mail übermittelt.

Wir wünschen einen angenehmen Abend und eine schöne Woche.

Beste Grüße
Caroline, CHECK24 Reise

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

31-01-2024 um 12:13 Uhr


Problem behoben

10 / 10

Kundenservice Note

JA

Weiterempfehlung?

Anfangs schwierig, aber am Ende alles gut :-)

7
CHECK24
Zufriedenheitsindex: 78.5/100

Problem mit CHECK24?

Beschwerde schreiben
Ist dies Ihr Unternehmen?

Ähnliche Reklamationen

Diese Seite repräsentiert nicht die offizielle Webseite des Unternehmens. Wenn du es wünschst, kannst du deine Beschwerde direkt über Kanäle einreichen, die von der Einrichtung und / oder von den Regulierungsbehörden oder Streitbeilegungsstellen zur Verfügung gestellt werden. Alle sichtbaren Kontaktinformationen, Bilder oder Logos werden entsprechend den von den Benutzern übermittelten Informationen und / oder mit den charakteristischen Zeichen, die die Marke auf dem Markt und in ihrer Kommunikation präsentiert, dargestellt.