Absolut inakzeptables Verhalten einer Mitarbeiterin

  • Ungelöst
  • 21 Okt 2020
  • #135472
  • 489
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Sehr geehrte denn's-Leitung,

nach §1 Abs. 2 der 4. BayIfSMV liegt mir ein Attest meines Arztes vor, dass ich aus gesundheitlichen Gründen von der Trageverpflichtung einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit bin.
Vor meinem heutigen Einkauf im denn's Biomarkt Bayreuth (Schiller Straße 35) am 21.10.2020, ca. 17:45 Uhr, bin ich direkt an die Kasse gegangen und habe die dortige Mitarbeiterin darum gebeten, die zuständige Schichtleitung zu rufen, damit ich ihr dies persönlich mitteilen kann und es zu keinen Missverständnissen kommt.
Die besagte MA wies mich zunächst darauf hin, dass ich eine MNB zu tragen hätte und ich versicherte ihr glaubhaft, dass ich das aus gesundheitlichen Gründen nicht könne. Sie verweigerte mir daraufhin, die Schichtleitung zu rufen, verwies mich inzwischen lautstark des Ladens und drohte mir, nachdem ich dieser Verweisung nicht nachkam, die Polizei zu rufen. Sie ließ mich dann mit den Worten stehen: "Ich kassiere niemanden ohne Maske ab!"

Theoretisch hätte ich genau in diesem Moment selbst die Polizei einschalten müssen, denn nach §19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) und nach §1004 BGB in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 GG liegt hier eine unzulässige Diskriminierung vor, die gem. §21 Abs. 1 AGG zu unterlassen ist und nach §21 Abs. 2 Satz 2 AGG bei Zuwiderhandlung sogar eine Entschädigung zu zahlen ist.
Hätte sie mich dazu zwingen wollen, eine Maske zu tragen, damit ich meinen Einkauf tätigen kann, hätte ich aufgrund von Nötigung auch Strafanzeige erstatten können.

Ein Ausschluss aus dem Geschäft kann nur dann greifen, wenn überhaupt eine Verpflichtung zum Tragen einer MNB besteht. Für Personen, die aus medizinischen Gründen eine MNB nicht tragen können, besteht eine solche Verpflichtung gerade nicht.
Somit können Supermarktinhaber diesen Personen auch nicht unter Berufung auf diese Regelung oder ihr etwaiges Hausrecht den Zutritt verweigern und sie vom Einkaufen ausschließen. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass Supermarktinhaber eine Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen haben. Wird ein Geschäft für den „allgemeinen Publikumsverkehr“ eröffnet – wie es bei Supermärkten der Fall ist –, erteilt der Besitzer „generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis“ , vgl. LG Bonn, Az.: 10 O 457/99.
Der Zutritt kann allenfalls nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. Das bedeutet, dass die Zutrittsverweigerung nicht willkürlich ausgesprochen werden darf. Da Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mundnasenbedeckung tragen können, von der Verpflichtung zum Tragen einer MNB ausdrücklich ausgenommen sind, liegt ein sachlicher Grund für deren Ausgrenzung nicht vor. Diesen Personen kann der Zutritt nicht verweigert werden. Schließen die Supermarktinhaber diese Kunden dennoch aus, so ist dies als willkürlich zu bewerten.

Bitte prüfen Sie diesen Sachverhalt umgehend und eingehend und informieren Sie schnellstmöglich ALLE Ihre Angestellten über die oben angesprochenen Punkte und gesetzlichen Vorgaben.

Weiterhin bleibt zu hoffen, dass Ihre besagte Mitarbeiterin zukünftig ein freundlicheres (!) Verhalten zeigt und sich angemessen und respektvoll mir als Kundin gegenüber verhält!

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Frau S.

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21-10-2020 um 21:56 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an denn`s Biomarkt weitergeleitet. Mehr erfahren.

Abschließende Betrachtung des Verbrauchers

24-11-2020 um 21:55 Uhr


Problem ungelöst

3 / 10

Kundenservice Note

NEIN

Weiterempfehlung?

Leider ist die denn's Zentrale offenbar nicht am Wohlergehen ihrer Kunden interessiert und zeigt auch wenig bis gar kein Vertrauen in seine Kundschaft. Es wird von ihnen immer noch fälschlicherweise angenommen, dass etwaige denn's Mitarbeiter das Recht hätten, Einblick in mein persönliches, ärztliches Attest zu nehmen, um daraufhin entscheiden zu können, ob ich in ihrem Suppenmarkt einkaufen darf oder nicht! Das ist wirklich traurig und zeigt, wie wenig denn's eigentlich an seinen Kunden gelegen ist. Hier geht es wirklich nur um Profit! Da setze ich meine Finanzen doch lieber woanders ein. Auf Nimmerwiedersehen!

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