Hausverbot aufgrund einer Maskenbefreiung

  • 02 Dez 2020
  • #156886
  • 574
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Liselotte B. ******
Dipl. Ing. (Arch. TUM), Stadtplanerin
Beraterin für Wohnungsanpassung
Schulweghelferin
Deisenhofenerstr. 91d
81539 München
München, den 2.12.2020
Reklamation/Beschwerde gegen Denns Biomarkt München-Obergiesing
Hausverbot aufgrund nicht anerkannter Maskenbefreiung
Am Samstag, den 28.11.2020 betrat ich um ca. 10 Uhr den Biomarkt Denn‘s am Giesinger Bahnhof, wie immer ohne Maske. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen vom Tragen einer Gesichtsmaske befreit und darf keine Maske tragen. Die Geschäftsführerin sprach mich an, ich müsse eine Maske aufziehen oder ihr ein Attest zeigen. Ich entgegnete, dass ich zwar ein Attest habe, ihr aber lediglich eine Eidesstattliche Erklärung vorzeigen werde, um meine Ärztin zu schützen. Es ist bekannt, dass Ärzte, die ihren PatientInnen Befreiungen von der Maskenpflicht attestieren, massive Probleme kriegen, es wurde ihnen mit dem Entzug der Approbation gedroht und es wurden Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahmung von Patientenakten durchgeführt - in meinen Augen ein unerhörter Verstoß gegen Datenschutz, ärztliche Schweigepflicht und Eingriff in Persönlichekitsrechte.
Die Geschäftsführerin akzeptierte die Eidesstattliche Erklärung nicht und meinte, sie rufe jetzt die Polizei. Inzwischen mischte sich auch eine Kassiererin ein und beschimpfte mich, ich wäre wohl eine Reichsbürgerin o.ä. Auch ein Kunde beschimpfte mich, ich wolle wohl alle umbringen.
Nach einer Weile kamen zwei Polizeibeamte, die meinen PA verlangten, den bekamen sie natürlich und auch die Eidesstattliche Erklärung. Auch ihnen erklärte ich den Grund, warum ich mein Attest nicht vorzeigen werde und dass die Eidessstattliche Erklärung ausreicht. Lt. derzeitig gültiger Bayerischer Infektionsschutzverordnung ist ein ärztliches Attest nicht zwingend erforderlich. Nun ging es um das Hausrecht, nachdem der Laden mich angeblich des Hauses verweisen dürfe. Das lehnte ich ab, da mir bekannt ist, dass ein Hausverbot nur aus einem sachlichen Grund erfolgen darf. Ein gesetzeskonformes Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist dagegen kein sachlicher Grund. Wird dem sich gesetzeskonform verhaltenden Kunden oder Kundin der Zutritt ohne MN verwehrt bzw. ein Hausverbot erteilt, stellt dies eine diskriminierende Handlung nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz § 2 Abs. 1 Nr. 8 sowie Grundgesetz Art. 3 Abs. 3 dar. Dadurch, dass fast nirgendwo publiziert wird, dass es eine Befreiungsmöglichkeit von der Maskenpflicht gibt, gehen die meisten Menschen davon aus, dass diejenigen, die davon befreit sind, böswillige Quasi-Verbrecher sind und entwickeln eine fast unmenschliche Aggressivität. Das führt zu Spaltung und Vergiftung der Atmosphäre und infolge dessen zur Diskriminierung, Beleidigung und Herabwürdigung von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen.
Eine Kassiererin hat möglicherweise ein Foto mit dem Handy von mir gemacht; ich wollte das verhindern, weiß aber nicht, ob mir das gelungen ist. Ferner hat einer der Polizisten während einer telefonischen Nachfrage bei seiner Dienststelle in sein Handy gesagt – sinngemäß – aha, die Frau ist schon bekannt und zwar so laut, dass es etliche der anwesenden KundInnen gehört haben mussten.
Von der Geschäftsführerin wurde mir daraufhin mitgeteilt, dass ich Hausverbot hätte.
Die ganzen Maßnahmen aus den Verordnungen sind erklärtermaßen dazu da, Menschen der Risikogruppe zu schützen. Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen eine Maske nicht tragen können (zu dieser Risikogruppe gehöre ich aufgrund meines Alters und der gesundheitlichen Einschränkungen), sollen durch die Maßnahmen geschützt werden. Aber was passiert? Anstatt sie zu schützen, ihnen eine besondere Fürsorge und Achtsamkeit entgegenzubringen, werden sie diffamiert, diskriminiert und einem derartigen Stress ausgesetzt - ein solches Vorgehen erhöht die Gefahr von schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden wie z.B. Herzinfarkt o.ä.
Was das Verhalten sowohl der Geschäftsführerin als auch der beiden Polizisten betrifft, so kann ich nur konstatieren, dass es eklatante Wissenslücken über die Rechtslage offenbart – sowohl was das Thema Maskenbefreiung als auch Hausrecht anbelangt. Einer der beiden Polizisten meinte sogar: wenn die Geschäftsführerin keine rothaarigen Kunden im Laden haben möchte, kann sie auch bestimmen, dass rothaarige Leute keinen Zutritt haben. Unter einem gesetzeskonformen Verhalten von Polizisten stelle ich mir eher vor, mich in meinem Recht auf Gleichbehandlung zu schützen. Das fehlerhafte Verhalten der Polizisten werde ich an anderer Stelle zur Anzeige bringen.

Liselotte B. ******

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02-12-2020 um 12:42 Uhr

Die Beschwerde wurde per E-Mail an denn`s Biomarkt weitergeleitet. Mehr erfahren.

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